Die Anwaltskanzlei Holtmann & Holtmann-Möller, gegründet 1923 von Karl Holtmann, wird nun in der dritten Generation von Rechtsanwältin Rita Holtmann-Möller geführt. Als Fachanwältin für Familienrecht bearbeite ich familienrechtliche Mandate wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und Sorge- und Umgangsrecht. Meine Kanzlei steht für Tradition, Kompetenz und persönliche Beratung. Ich lade Sie ein, sich auf den folgenden Seiten über meine Kanzlei und meine Schwerpunkte zu informieren. Zögern Sie nicht, eine kostenlose Erstberatung anzufordern. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie zu unterstützen.
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