Die Kanzlei für Arbeitsrecht wurde im Jahr 2003 in Bochum gegründet. Seitdem sind wir ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes tätig.
Nutzen Sie unsere Erfahrung aus über jährlich hunderten von Verfahren.
Für unsere Mandanten sind wir außergerichtlich und gerichtlich aktiv.
Dabei übernehmen regelmäßig bundesweit Ihre außergerichtliche Beratung und Vertretung von einer gütlichen Streitbeilegung bis zu einer kompromisslosen Abwehr oder Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor sämtlichen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.
In unseren Kanzleien in Bochum, Dortmund und Arnsberg beraten wir Privatpersonen und Einzelunternehmen,
Betriebsräte, mittelständige Betriebe, Vereine und Kommunen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.
In unserer Kanzlei sind drei Rechtsanwälte tätig, die regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und zudem Zusatzqualifikationen erworben haben. So ist Herr Rechtsanwalt Hirtes Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Frau Rechtsanwältin Janitzki ist ebenfalls Fachanwältin für Arbeitsrecht und Herr Rechtsanwalt Müller hat den Fachanwalts-Lehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.
Damit steht unseren Mandanten ein kompetentes und sehr erfahrenes Team mit einem auf das Arbeitsrecht fokussierten Leistungsspektrum von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis zur Seite.
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