Brauche ich sofort anwaltliche Hilfe nach einer Kündigung?
Ja. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Ohne rechtzeitige Klage gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in wenigen Fällen. In der Praxis lässt sich eine Abfindung jedoch häufig im Rahmen von Verhandlungen oder einer Kündigungsschutzklage erreichen.
Beraten Sie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber?
Ja. Ich vertrete Arbeitnehmer bei Kündigungen, Abfindungen und Vertragsfragen ebenso wie Arbeitgeber bei rechtssicherer Vertragsgestaltung, Kündigungen und Betriebsvereinbarungen.