Diese Sonderfahrten dürfen erst zum Ende der Ausbildung hin absolviert werden und setzen die praktische Grundausbildung voraus. Die Anzahl der hierfür benötigten Fahrstunden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und individuell verschieden. Der Schüler kann im Rahmen des BF 17 nur die Klassen B und BE, jedoch keine Doppelklasse(z.B. Klasse A und B) erwerben. Bei der Antragstellung des Führerscheinantrages muss die Begleitperson(en) bereits angegeben werden und es bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Lesen Sie mehr
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