Über Anwaltspraxis DHK Rechtsanwalt Peter Klostermann:
Eine Beauftragung kommt erst dann zu Stande, wenn Sie uns neben den für die Sache erforderlichen Unterlagen eine von Ihnen jeweils unterschriebene Originalvollmacht und Mandatserteilung per Post zusenden und wir Ihnen die Mandatsübernahme ebenfalls schriftlich bestätigen.
Damit ich direkt für Sie tätig werden darf, benötige ich von Ihnen die Vollmacht zur Mandatsübernahme. Bitte senden Sie das ausgefüllte und
unterschriebene Dokument an meine Praxis oder bringen es
zu Ihrem ersten Beratungsgespräch mit.
Bürgerinnen und Bürger, die die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst
aufbringen können, haben die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu
nehmen. So können sich auch Personen mit geringem Einkommen und wenig
Vermögen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten
lassen.
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