Bieten Sie eine kostenlose Erstberatung an?
Ja. In einem unverbindlichen Kennenlern-Telefonat besprechen wir Ihr Vorhaben und entwickeln eine erste grobe Förderstrategie. Außerdem prüfen wir, ob ein individueller Sanierungsfahrplan für Sie sinnvoll ist.
Warum sollten Kunden Sie wählen?
Unser Fokus liegt auf individuelle Projektbearbeitung und immer nach den Wünschen des Kunden. Bei uns erhalten Sie keine 0815 Abarbeitung. Wir nehmen uns Zeit und hören uns Ihre Wünsche und Anforderungen an.
Wie viel Erfahrung haben Sie in dieser Branche?
Wir haben über 300 Projekte erfolgreich umgesetzt und haben über 10 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche. Ist Ihr Projekt das nächste?
Warum ist eine Energieberatung / Sanierungsfahrplan (iSFP) sinnvoll?
Eine Energieberatung kann aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein:
- Fördermittel: Mit einem Energieberater erhalten Sie die maximalen möglichen Förderzuschüsse. Nur ein Energieberater kann Fördermittel beantragen.
- Kosten senken: Durch die Identifizierung von Einsparpotenzialen können Energiekosten reduziert werden.
- Umweltschutz fördern: Weniger Energieverbrauch führt zu geringeren CO₂-Emissionen und trägt somit zum Klimaschutz bei.
- Gesundheit verbessern: Eine bessere Energieeffizienz kann das Raumklima positiv beeinflussen und somit die Gesundheit fördern.
- Immobilienwert steigern: Energieeffiziente Maßnahmen können den Marktwert einer Immobilie erhöhen.
- Fördermittel: Mit einem Energieberater erhalten Sie die maximalen möglichen Förderzuschüsse. Nur ein Energieberater kann Fördermittel beantragen.
- Kosten senken: Durch die Identifizierung von Einsparpotenzialen können Energiekosten reduziert werden.
- Umweltschutz fördern: Weniger Energieverbrauch führt zu geringeren CO₂-Emissionen und trägt somit zum Klimaschutz bei.
- Gesundheit verbessern: Eine bessere Energieeffizienz kann das Raumklima positiv beeinflussen und somit die Gesundheit fördern.
- Immobilienwert steigern: Energieeffiziente Maßnahmen können den Marktwert einer Immobilie erhöhen.
Was ist eine Energieberatung / ein Sanerungsfahrplan (iSFP)?
Eine Energieberatung ist eine Dienstleistung, die darauf abzielt, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Energieeffizienz eines Wohngebäudes zu steigern. Diese Dienstleistung kann sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen in Anspruch genommen werden
Welche Schritte umfasst eine Energieberatung / ein Sanierungsfahrplan (iSFP)
Bei einer Energieberatung / einem Sanierungsfahrplan (iSFP) wird der aktuelle Gebäudezustandes mittels Vor-Ort Termin aufgenommen. Anschließend wird der Zustand nach DIN18599 bilanziert. Auf dieser Basis werden Sanierungsschritte abgeleitet und im Sanierungsfahrplan dargestellt. Hierbei werden Sanierungskosten, Förderzuschüsse und Brennstoffkosteneinsparungen sowie CO2 Reduktion ausgegeben.
In welchen Fällen ist eine Energieberatung / ein Sanierungsfahrplan (iSFP) erforderlich?
Eine Energieberatung ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Wenn staatliche Fördermittel (BAFA und KfW) in Anspruch genommen werden sollen
- Bei umfassenden Sanierungen, die eine Berechnung der Energiebilanz erfordern
- Beim Einbau einer neuen Heizung, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwendet
- Wenn staatliche Fördermittel (BAFA und KfW) in Anspruch genommen werden sollen
- Bei umfassenden Sanierungen, die eine Berechnung der Energiebilanz erfordern
- Beim Einbau einer neuen Heizung, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwendet
Was wird bei einer Energieberatung gemacht?
Bei einer Energieberatung wird der aktuelle Zustand eines Gebäudes untersucht und ein Plan zur Sanierung erstellt. Ziel ist es, den Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und dabei verfügbare Fördermittel optimal zu nutzen. Folgende Schritte werden dabei durchgeführt:
Gebäudeanalyse: Untersuchung des Ist-Zustands mit einem Vor-Ort Termin.
Dokumentation: Erfassung von Außenwänden, Decken, Böden, Fenstern, Haustür und Dach.
Schadensfeststellung: Identifikation von Schäden und Mängeln am Gebäude.
Technikanalyse: Überprüfung der Heizungsanlage.
Nutzerverhalten: Erfassung des Verhaltens der Bewohner.
Definition von Sanierungszielen: Festlegung der Ziele für die energetische Sanierung.
Zeitlicher Umsetzungsplan: Erstellung eines Zeitplans für die Durchführung der Maßnahmen.
Übersicht über Kosten und Einsparpotenziale: Darstellung der zu erwartenden Kosten und möglichen Einsparungen.
Angabe der Fördermittel: Informationen über verfügbare Fördermittel.
Gebäudeanalyse: Untersuchung des Ist-Zustands mit einem Vor-Ort Termin.
Dokumentation: Erfassung von Außenwänden, Decken, Böden, Fenstern, Haustür und Dach.
Schadensfeststellung: Identifikation von Schäden und Mängeln am Gebäude.
Technikanalyse: Überprüfung der Heizungsanlage.
Nutzerverhalten: Erfassung des Verhaltens der Bewohner.
Definition von Sanierungszielen: Festlegung der Ziele für die energetische Sanierung.
Zeitlicher Umsetzungsplan: Erstellung eines Zeitplans für die Durchführung der Maßnahmen.
Übersicht über Kosten und Einsparpotenziale: Darstellung der zu erwartenden Kosten und möglichen Einsparungen.
Angabe der Fördermittel: Informationen über verfügbare Fördermittel.
Welche Förderungen gibt es für Energieberatungen?
Mit staatlichen Förderprogrammen lassen sich Energieberatung und Sanierung deutlich günstiger umsetzen.
Über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) übernimmt das BAFA bis zu 50 % der Beratungskosten: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten maximal 650 €, bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten bis zu 850 €. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bekommen zusätzlich 250 €, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung vorgestellt werden.
Für konkrete Maßnahmen gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie bietet Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für die Verbesserung der Gebäudehülle (bis 20 % Förderung, z. B. Dämmung, Fenstertausch, Dachsanierung) und für effiziente Heizsysteme (30–70 %).
Wer sein Gebäude umfassend saniert und einen Effizienzhaus-Standard erreicht, erhält bis zu 45 % Zuschuss und kann einen KfW-Kredit nutzen.
Über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) übernimmt das BAFA bis zu 50 % der Beratungskosten: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten maximal 650 €, bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten bis zu 850 €. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bekommen zusätzlich 250 €, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung vorgestellt werden.
Für konkrete Maßnahmen gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie bietet Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für die Verbesserung der Gebäudehülle (bis 20 % Förderung, z. B. Dämmung, Fenstertausch, Dachsanierung) und für effiziente Heizsysteme (30–70 %).
Wer sein Gebäude umfassend saniert und einen Effizienzhaus-Standard erreicht, erhält bis zu 45 % Zuschuss und kann einen KfW-Kredit nutzen.