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Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- Beratungsstelle Dülmen

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Perdekamp 8a, Dülmen
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Einführung
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung Wir beraten Sie in Lohnsteuerfragen und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft. Unsere Leistungen rund um die Steuererklärung bieten wir für Arbeitnehmer Beamte Rentner Pensionäre Auszubildende Studenten an (begrenzt nach § 4 Ziffer 11 StBerG). Weitere Informationen hierzu finden sie auch unter Mitgliedschaft > Wer darf beraten werden? Lohnsteuerhilfeverein - Was ist das? Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Steuersachen (Lohnsteuerhilfe) im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder. Details zur Beratungsbefugnis finden Sie in der Rubrik "Unsere Leistungen". Lohnsteuerhilfe - Wie funktioniert das? Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung, sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten. Die Beratungstätigkeiten für die Arbeitnehmer erfolgt in örtlichen Beratungsstellen. Jede Beratungsstelle hat einen verantwortlichen Beratungsstellenleiter, der hierzu von der zuständigen Oberfinanzdirektion persönlich bestellt werden muss. Hinsichtlich der Bestellung der Beratungsstellenleiter/innen gelten strenge persönliche als auch fachliche Anforderungen.
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