Michael Jenzen ist seit 1994 als Rechtsanwalt tätig. Bereits im Jahre 1999 machte er sich mit seiner eigenen Kanzlei selbständig.
Zuvor war Michael Jenzen als angestellter Rechtsanwalt tätig. Er vertritt seine Mandanten kompetent bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Seine langjährige Berufserfahrung sowie die stete Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung in diesem Rechtsgebiet bilden die Grundlagen für eine entsprechend hohe Qualität in der Beratung und Vertretung seiner Mandanten bei allen verkehrsrechtlichen Fragen.
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