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Anwaltskanzlei Dari

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Westring 45, Gütersloh
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Einführung
dann sind Sie bei mir richtig. Ich höre Ihnen zu und berate Sie kompetent und umfassend. Mein Bestreben ist es, Sie erfolgreich ins Ziel zu führen. Vertrauen Sie mir und Sie befinden sich in guten Händen. Grundsätzlich ist die Basis für die Honorarabrechnung der Rechtsanwälte das RVG (Rechs­anwalts­vergütungs­gesetz). Hier gibt es Fest­gebühren und Rahmen­gebühren. Festgebühren fallen überwiegend bei gerichtlichen Tätigkeiten im Zivilrecht, Verwaltungs­recht und Arbeits­recht an. Rahmengebühren sind dagegen überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten sowie für die Gebiete des Straf- und Sozialrechts vorgesehen. Honorarvereinbarungen sind zulässig. Sie können bei gerichtlichen Streitigkeiten nach oben, bei außergerichtlichen Streitigkeiten nach oben oder unten von der gesetzlichen Regelung abweichen.
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