Seit Beginn ist Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz schwerpunktmäßig im Erbrecht, Mietrecht, Immobilienrecht und Verkehrsrecht tätig. Seit 2008 ist Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit 2010 Fachanwalt für Erbrecht. Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz ist zudem als Testamentsvollstrecker tätig.
Rechtsanwältin Antje Pfingsten ist seit Juli 2004 in der Kanzlei tätig. Zusammen mit Rechtsanwältin Antje Pfingsten gründete Dr. Torsten Fritz 01.01.2006 die Partnerschaftsgesellschaft Dr. Fritz & Partner-Rechtsanwälte. Seit 06.12.2016 ist Dr. Fritz & Partner - Fachanwälte - Rechtsanwälte im Partnerschaftsregister des AG Essen als Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung eingetragen.
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