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Anwaltskanzlei Tabarelli und Blöbaum

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Lübberstraße 20, Herford
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Einführung
Das Gesetz sieht vor, dass der Anwalt mit seinem Mandanten für Beratungen eine Vergütungsvereinbarung zu treffen hat. Da sich die Anwaltsgebühren in der Regel nach dem Gegenstandswert richten, dieser bei Beratungen vorher nicht bekannt ist und die Mandanten damit nicht wissen können, welche Kosten auf sie zukommen, werden Beratungen nicht mehr nach dem Gegenstandswert abgerechnet.
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