Die von Herrn Rechtsanwalt Heinz im Jahre 1995 gegründete Kanzlei war von Beginn an insbesondere auf den Gebieten des Arbeits-, Zivil- und Wirtschaftsrecht sowie in den Bereichen Familienrecht und Mietrecht tätig. Zu den maßgeblichen Tätigkeitsschwerpunkten von Herrn Rechtsanwalt Heinz zählt dabei die Beratung/Betreuung und Vertretung seiner Mandanten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Heinz durch Beratung/Vertretung und zahlreichen Vortragsveranstaltungen ausgewiesener Spezialist im Bereich gewerbliches und privates Mietrecht.
Im Jahre 1997 trat Herr Rechtsanwalt Andreas A. Peters in die Kanzlei ein und erweiterte das Spektrum um die Bereiche Verkehrsrecht, Unfallrecht, Verkehrsstrafrecht, Bußgeldrecht sowie Haftungsrecht. Als ehemaliger Leiter der Rechts- und Versicherungsabteilung eines namenhaften Unternehmens der Kfz-Branche und anschließender langjähriger Rechtsanwaltstätigkeit verfügt er über eine mehr als 18-jährige Erfahrung auf diesem Spezialgebiet. Herr Rechtsanwalt Peters ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Vertrauensanwalt sowie Vorstandsmitglied des ACE Herne und betreut überregional eine Vielzahl von Mandanten „rund um den Pkw“.
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