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Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

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Einführung
Das Arbeitsrecht ist eine der komplexesten Rechtsmaterien im deutschen Recht. Das zeigen ein paar Zahlen: Rund 43 Millionen Beschäftigte und über 3 Millionen steuerpflichtige Unternehmen haben das Arbeitsrecht zu beachten. Die Vielzahl von Gesetzen und zu beachtenden Regelungen (es gelten allein aktuell rund 72.000 Tarifverträge!) und die umfassende Rechtsprechung machen die Rechtsanwendung nicht nur schwierig. Oft ist es eine richtige Herausforderung! Für wen gilt was? Wer hat welche Ansprüche? Wie verhält man sich wann richtig? Wie lange können Rechte geltend gemacht und Pflichten eingefordert werden? Professionelle Hilfe ist deshalb wichtig! Was kann ich für Sie tun? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in meiner ausschließlich arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei berate ich meine Mandanten umfassend: Außerhalb eines Prozesses in der Beratung und im Prozess bei allen deutschen Arbeitsgerichten, also auch bei allen Landesarbeitsgerichten (2. Instanz) und beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt (3. Instanz). Das Arbeitsrecht begleitet mich jetzt schon seit über 30 Jahren. Bereits im Studium lagen dort meine Interessen und Ausbildungsschwerpunkte. Sie brauchen schnell einen Termin? Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir bequem eine E-Mail! Im kollektiven Arbeitsrecht trete ich als juristischer Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG auf. In dieser Funktion erstelle ich juristische Gutachten, die sodann von meinen Mandanten als Grundlage ihres Handels herangezogen werden. Ich berate und begleite meine Mandanten und vertrete deren Interessen in Einigungsstellen und natürlich auch in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht. Nicht nur in Köln, sondern bundesweit. Umfassende Betreuung und Begleitung – Vom Beginn an bis zur Beendigung Meine Mandanten betreue ich in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hierunter fallen nicht nur die Gestaltung, Verhandlung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen Regelungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Darüber hinaus bin ich auch Berater meiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht. Jedes Mandat beginnt regelmäßig mit einem persönlichen Gespräch. Gemeinsam mit dem Mandanten arbeite ich den Sachverhalt auf und prüfe die Rechtslage. Der Mandant ist zu jeder Zeit Herr des Verfahrens und entscheidet selbst, welche der von mir vorgeschlagenen Handlungsoptionen gewählt wird. Dabei kläre ich umfassend über die Chancen und Risiken der gewählten Möglichkeit auf. Aber auch die anfallenden Kosten stellen einen nicht unwesentlichen Teil des Erstgesprächs dar. Denn natürlich sollte jede Rechtsverfolgung auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Seit 2003 schule ich zudem als Fachreferent und Dozent bundesweit arbeitsrechtliche Themen.
Fachwissen
TarifvertragsrechtKündigungsschutzgesetzArbeitsrechtUrlaubsrechtZeugnisrechtEntgeltfortzahlung im KrankheitsfallBetriebsverfassungsrechtDiskriminierungsrechtTeilzeitrechtVergütungAbmahnungVersetzungBefristungEinigungsstelleKündigungBetriebsratKündigung & Arbeitsrechtlicher Konflikt (Arbeitnehmer)
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Erfahrung & Kompetenz
timelapse26 Jahre tätigstar311 Bewertungenpeople_outline4 Mitarbeitertimeline27 Jahre Berufserfahrung
Ausbildung und Zertifikate
schoolFachanwalt für ArbeitsrechtschoolFriedrich-Wilhelms-Universität Bonn/Staatsexamen
Mitglied von
Deutscher Anwalt­vereinDeutscher Anwaltverein e.V. Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
Checkliste
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Bewertungen
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Ausgezeichnet4,9
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311 Bewertungen aus 7 Quellen

Michael B.starstarstarstarstar
3. Mai 2024 Trustlocal.de
Ich war wegen zweier Angelegenheit bezüglich eines Arbeitsvertrags (komplexere Vergütungsstruktur + Kündigung) bei Herrn Klaes. In beiden Sachen hat Herr Klaes mich hervorragend beraten. Besonders beeindruckt hat mich, wie schnell er die doch recht komplizierte Bonusregelung verstanden hat (quasi direkt beim Lesen des Vertrags) und das ganze rechtlich einordnen konnte. Dazu ist Herr Klaes noch sehr sympathisch. Ich hoffe zwar, dass ich in Zukunft nicht mehr auf eine Rechtsberatung angewiesen sein werde, aber falls doch werde ich gerne wieder Herrn Klaes' Dienste in Anspruch nehmen! :-)
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Antwort von Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Bewertungen aus anderen Quellen
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K. M.starstarstarstarstar
6. Dez. 2025 anwalt.de
Herr Klaes hat mich im Bereich Arbeitsrecht sehr kompetent und zuverlässig beraten. Die Kommunikation war klar, schnell und freundlich. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt. Klare Weiterempfehlung!

Andrea Carusostarstarstarstarstar
3. Juni 2025 google
Hervorragende rechtliche Unterstützung – uneingeschränkt empfehlenswert! Ich wurde von Herrn Klaes in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten und kann nur in höchsten Tönen von seiner Arbeit sprechen. Vom ersten Kontakt an habe ich mich bestens aufgehoben gefühlt. Herr Klaes überzeugt durch fachliche Kompetenz, eine klare und verständliche Kommunikation sowie ein hohes Maß an Engagement. Besonders hervorheben möchte ich seine strukturierte Herangehensweise und seine ruhige, aber bestimmte Art, mit der er die Verhandlungen geführt hat. Dank seiner Unterstützung konnte eine einvernehmliche Lösung erzielt werden, mit der ich sehr zufrieden bin. Ich danke Herrn Klaes für seine ausgezeichnete Arbeit und empfehle ihn uneingeschränkt weiter!

Jens Neuhausstarstarstarstarstar
15. Mai 2025 google
Herr Klaes hat sehr schnell alle arbeitsrechtlichen Details zur Klärung meiner Kündigung mit meinem Arbeitgeber, dem Richter und mir selbst abgestimmt und auch eine sehr gute Abfindung ausgehandelt. Hierbei wurde ich bei jedem Schritt umgehend informiert und konnte immer auch ohne Termin per Telefon und Mail meine Fragen klären. In den letzten 15 Jahren habe ich mich 3x von Hr. Klaes vertreten lassen und war immer sehr zufrieden. Ich möchte auch hier nochmals DANKE sagen!

Carolin A.starstarstarstarstar
2. Mai 2025 google
Es kam letztlich nicht zu einem Mandat, jedoch hat mich Herr Klaes bei seiner kostenlosen telefonischen Erstberatung sehr verständlich und kompakt beraten. Durch seine Tipps und seine Einschätzung gewann ich Sicherheit und konnte mich letztendlich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich einigen, was für mich ein Erfolgserlebnis war. Es war alles in allem eine wertvolle Erfahrung und in Zukunft weiß ich im Vorhinein mehr über meine Rechte Bescheid und bin handlungssicherer. Falls ich in Zukunft nochmal einen Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, würde ich mich jederzeit wieder an Herrn Klaes wenden. Vielen Dank!
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FAQ - Häufig gestellte Fragen an Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Kündigung vom Arbeitgeber - was tun?
Die Kündigungsschutzklage ist die einzige vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, mit der sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber wehren kann. Wenn Sie sich also fragen: Kündigung vom Arbeitgeber – was muss ich tun?, muss die Antwort lauten: Klagen beim Arbeitsgericht. Denn nur durch die gerichtliche Überprüfung der Kündigung durch das Arbeitsgericht kann der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen. Eine außergerichtliche Möglichkeit, die Kündigung anzugreifen, besteht nicht.

https://kanzlei-klaes.de/erste-hilfe/kuendigungsschutzklage/
Bekomme ich eine Abfindung
Es ist ein Irrtum, dass Arbeitnehmer im Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber automatisch einen Anspruch auf Abfindung haben. Erhält der Arbeitnehmer eine Kündigung, muss er als Erstes entscheiden, ob er gegen die Kündigung klagen will. Wird dieser Prozess dann durch ein Urteil entschieden, gibt es grundsätzlich nur zwei Optionen: Gewinnen oder Verlieren. Stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Kündigung wirksam ist, endet das Arbeitsverhältnis. Stellt das Arbeitsgericht hingegen die Unwirksamkeit der Kündigung fest, besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Eine Abfindung gibt es in beiden Fällen nicht.

Die gerichtliche Praxis sieht aber ganz anders aus. Aus prozessökonomischen Gründen wird in einer Vielzahl von Kündigungsschutzverfahren keine gerichtliche Entscheidung abgewartet. Vielmehr schließen die Parteien des Kündigungsschutzverfahrens in dem überwiegenden Teil der Verfahren einen Vergleich.

https://kanzlei-klaes.de/erste-hilfe/abfindung/
Befristungsende - was kann ich tun?
Der unbefristete Vertrag ist die Regel. Ausnahmsweise können Arbeitsverträge aber auch befristet werden. Dies geht allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Ob eine Befristung wirksam ist, prüft das Arbeitsgericht im Rahmen einer Befristungskontrollklage / Entfristungsklage.

Die Klage auf Feststellung, dass eine Befristungsabrede in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, ist die einzige vom Gesetzgeber vorgesehene Rechtsschutzmöglichkeit, mit der sich ein Arbeitnehmer wehren kann. Nur durch die gerichtliche Überprüfung der Befristungsabrede durch das Arbeitsgericht kann der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit geltend machen. Das Klageziel ist damit klar: Das Gericht soll ein unbefristetes Arbeitsverhältnis feststellen. Eine außergerichtliche Möglichkeit, die Befristung anzugreifen, besteht nicht.

https://kanzlei-klaes.de/erste-hilfe/klage-gegen-befristung/
Was ist mit den Kosten?
Die anwaltliche Tätigkeit ist mit Kosten verbunden. Welche Kosten im Arbeitsrecht wann anfallen, ist nicht einfach darzustellen. Deswegen kläre ich meine Mandanten zu Beginn des Mandats umfassend über entstehenden Kosten auf.

„Wer verliert, der zahlt“, gilt nicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Jedenfalls bis zum Abschluss der ersten Instanz trägt der Auftraggeber des Anwalts grundsätzlich dessen Kosten selbst – auch für den Fall des Obsiegens.

Möglicherweise sind Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung? Dann müsste geprüft werden, ob diese für die Kosten aufkommt. In den meisten Fällen verbleibt es dann lediglich bei einer relativ geringen Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag.

Wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses des Rechtssuchenden eine Rechtsverfolgung aus eigenen Mitteln nicht zulassen, dann sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe vor. Für den außergerichtlichen Bereich sieht der Gesetzgeber Beratungshilfe vor.
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