Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen Anwalts- und Gerichtskosten. Ob das auch im konkreten Fall gilt, hängt von vielen Faktoren ab. Wenn sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, beantragen wir für Sie eine Deckungszusage bei Ihrem Versicherer ein. Wir benötigen dazu den Namen der Versicherungsgesellschaft und Ihre Versicherungsscheinnummer. Soweit greifbar, geben Sie uns bitte auch die Versicherungspolice und die Versicherungsbedingungen herein mit, da anhand dieser Unterlagen eine erste Einschätzung der Leistungspflicht möglich ist.
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