Führen Sie kostenlose Erstberatungen durch?
Ja, für Verkehrsunfallopfer und Opfer von Tierunfällen. Im Arzthaftungsrecht ist der Aufwand viel höher, so dass wir hier 100,00 Euro pro Beratungsstunde nehmen müssen.
Warum sollten Kunden Sie wählen?
Wir sind hoch spezialisiert. Das heißt, wir bearbeiten in unserer Kanzlei ausschließlich Personenschäden. Viele Fachanwälte für Verkehrsrecht machen viel Ordnungswidrigkeitenrecht oder Strafrecht; viele Fachanwälte für Medizinrecht vertreten auch die Ärzte und Krankenhäuser. Die kennen sich dann ggf. nicht ganz so gut aus wie wir. Wenn ein Anwalt Ihnen nicht die ungefähre Höhe des Schmerzensgeldes mitteilen kann, wissen Sie schon, dass er das nicht ständig macht.