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Oliver Kremer, Strafverteidiger

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Hohenzollernring 58, Köln
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Einführung
Strafverteidigung. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit als Strafverteidiger tätig. Ob ich einen Fall wie Ihren schon einmal hatte? Nun, ich verteidige seit über 24 Jahren Beschuldigte und Angeklagte in Strafverfahren. Also: ja, bestimmt. Es gibt kein Delikt, bei dem ich die Verteidigung generell ablehne; die Gesetze gelten für jeden und jeder hat das Recht auf bestmögliche Verteidigung. Gleichwohl habe ich in den letzten Jahren vermehrt im Bereich des Verkehrsstrafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts, der Eigentumsdelikte und der Gewaltdelikte und des Betäubungsmittelstrafrechts zu tun gehabt. Wozu Strafverteidigung? Professionelle Strafverteidigung gleicht Ihr Informationsdefizit aus und stellt so Waffengleichheit mit den Behörden her. Ermittlungsverfahren Im Ermittlungsverfahren haben Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei das Sagen. Beide Behörden bezeichnen sich gerne als „objektiv“. Ich erlebe allerdings oft das Gegenteil. Die Ermittler behandeln belastende Umstände voreilig als feststehend und tuen entlastende Aussagen als „Schutzbehauptung“ ab. In vielen Fällen wird deutlich, dass die Behörden Beweise tendenziell zu Lasten der Beschuldigten interpretieren.
Fachwissen
Anwalt bei beschlagnahmtem FührerscheinEinspruch gegen die GeldbußeKörperverletzungStrafrechtBetäubungsmittelJugendstrafrechtAnwalt für StrafrechtBußgeldbescheidVerkehrsstrafrechtHilfe bei einem StrafverfahrenWirtschaftsstrafrecht