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Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
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Merlostraße 2, Köln
timelapse26 Jahre tätig
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Über Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln:
Das Arbeitsrecht ist eine der komplexesten Rechtsmaterien im deutschen Recht. Das zeigen ein paar Zahlen: Rund 43 Millionen Beschäftigte und über 3 Millionen steuerpflichtige Unternehmen haben das Arbeitsrecht zu beachten. Die Vielzahl von Gesetzen und zu beachtenden Regelungen (es gelten allein aktuell rund 72.000 Tarifverträge!) und die umfassende Rechtsprechung machen die Rechtsanwendung nicht nur schwierig. Oft ist es eine richtige Herausforderung! Für wen gilt was? Wer hat welche Ansprüche? Wie verhält man sich wann richtig? Wie lange können Rechte geltend gemacht und Pflichten eingefordert werden?
Professionelle Hilfe ist deshalb wichtig!
Was kann ich für Sie tun?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in meiner ausschließlich arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei berate ich meine Mandanten umfassend: Außerhalb eines Prozesses in der Beratung und im Prozess bei allen deutschen Arbeitsgerichten, also auch bei allen Landesarbeitsgerichten (2. Instanz) und beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt (3. Instanz). Das Arbeitsrecht begleitet mich jetzt schon seit über 30 Jahren. Bereits im Studium lagen dort meine Interessen und Ausbildungsschwerpunkte.
Sie brauchen schnell einen Termin? Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir bequem eine E-Mail!
Im kollektiven Arbeitsrecht trete ich als juristischer Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG auf. In dieser Funktion erstelle ich juristische Gutachten, die sodann von meinen Mandanten als Grundlage ihres Handels herangezogen werden. Ich berate und begleite meine Mandanten und vertrete deren Interessen in Einigungsstellen und natürlich auch in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht. Nicht nur in Köln, sondern bundesweit.
Umfassende Betreuung und Begleitung – Vom Beginn an bis zur Beendigung
Meine Mandanten betreue ich in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hierunter fallen nicht nur die Gestaltung, Verhandlung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen Regelungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Darüber hinaus bin ich auch Berater meiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht.
Jedes Mandat beginnt regelmäßig mit einem persönlichen Gespräch. Gemeinsam mit dem Mandanten arbeite ich den Sachverhalt auf und prüfe die Rechtslage. Der Mandant ist zu jeder Zeit Herr des Verfahrens und entscheidet selbst, welche der von mir vorgeschlagenen Handlungsoptionen gewählt wird. Dabei kläre ich umfassend über die Chancen und Risiken der gewählten Möglichkeit auf. Aber auch die anfallenden Kosten stellen einen nicht unwesentlichen Teil des Erstgesprächs dar. Denn natürlich sollte jede Rechtsverfolgung auch wirtschaftlich sinnvoll sein.
Seit 2003 schule ich zudem als Fachreferent und Dozent bundesweit arbeitsrechtliche Themen.
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Bewertungen zu Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
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Ausgezeichnet • 4,9
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302 Bewertungen aus 6 Quellen
Bewertungen aus anderen Quellen
S. G.starstarstarstarstar
3. Okt. 2025 auf anwalt.de
Ich hatte das große Glück, von Herrn Rechtsanwalt Thomas Klaes in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten zu werden, und kann seine Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Von Beginn an überzeugte Herr Klaes durch seine außergewöhnliche Fachkompetenz, sein strukturiertes Vorgehen und seine lösungsorientierte Herangehensweise. Konkret ging es um eine Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit meinem Unternehmen, die professionell und mit großem Engagement betreut wurde. Bereits in der ersten Beratung wurde mir schnell klar, dass ich mit Herrn Klaes einen äußerst erfahrenen und engagierten Anwalt an meiner Seite habe. Er nahm sich die nötige Zeit, um meine Situation detailliert zu analysieren, erklärte mir verständlich meine rechtlichen Möglichkeiten und entwickelte eine klare Strategie für das weitere Vorgehen. Besonders beeindruckt hat mich seine professionelle und zugleich menschliche Art. Er war stets erreichbar, beantwortete meine Fragen zeitnah und verständlich und führte alle notwendigen Schritte mit höchster Sorgfalt durch. Seine fundierte Argumentation und sein taktisches Geschick haben letztlich zu einem äußerst positiven Ausgang meines Falles geführt. Dank seiner Unterstützung konnte ich meine Rechte erfolgreich durchsetzen. Ich bin ihm für seine herausragende Arbeit sehr dankbar und werde ihn jederzeit weiterempfehlen. Wer einen engagierten, kompetenten und zuverlässigen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht sucht, ist bei Herrn Klaes in den besten Händen! Mehr lesen
Christine Schanzstarstarstarstarstar
10. März 2025 auf google
Thomas Klaes hat mich nach meiner Kündigung und den durch den Arbeitgeber vorgelegten Abwicklungsvereinbarung sehr zufriedenstellend beraten. Er hat mir leicht verständlich die Punkte der Vereinbarung erklärt und worauf ich achten muss. Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung. Mehr lesen
Thomas R.starstarstarstarstar
3. Feb. 2025 auf google
Sehr freundlicher, genauer und kompetenter Anwalt. Mehr lesen
Maria Classicstarstarstarstarstar
6. Dez. 2024 auf google
Ich hatte am 13.12.2024 ein äußerst angenehmes Gespräch mit Herrn Klaes bezüglich des Streitwerts im Zusammenhang mit meinem Beschäftigungsverbot bei meinem Arbeitgeber. Herr Klaes hat mir aufmerksam zugehört, sich alle relevanten Informationen notiert und mir einen ersten Ablaufplan skizziert, wie er in meinem Fall vorgehen möchte. Er hat mir die Grundlagen des Rechts verständlich erklärt und ich fühlte mich ernst genommen. Es war deutlich spürbar, dass ihm mein Anliegen am Herzen liegt, ohne mir dabei falsche Hoffnungen zu machen. Zudem war er sehr transparent in Bezug auf die anfallenden Kosten. Ich kann Herrn Klaes von Herzen empfehlen und bin dankbar für die Unterstützung, die ich erhalten habe. Mehr lesen
Lukasstarstarstarstarstar
1. Okt. 2024 auf google
Hr Klaes ist ein hoch kompetenter und erfahrener Fachanwalt, dem ich jeglichen arbeitsrechtlichen Fall blind übertragen würde. Er nimmt sich die Zeit, die gute Beratung braucht und bricht die Dinge extrem verständlich runter. Man muss eigentlich nur noch auf ein paar einfache Fragen antworten und schon weiß man, wo es langgeht. Ich wusste direkt, dass dieser Mann nicht leer ausgeht und habe mich daher sofort entschieden. Ich kann Herrn Klaes jedem nur wärmstens ans Herz legen. Ein toller Typ, der fachlich mit allen Wassern gewaschen ist, ohne dabei die Bodenhaftung zu verlieren. Einfach top, Danke für Ihre Unterstützung in meinem Fall. Mehr lesen
dragon Leestarstarstarstarstar
14. Sep. 2024 auf google
Herr Klaes ist wirklich professionell und versteht sein Handwerk sehr gut. Echt weiterzuempfehlen. Gruß Bedros Gülbeyaz Mehr lesen
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FAQ - Häufig gestellte Fragen an Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Kündigung vom Arbeitgeber - was tun?
Die Kündigungsschutzklage ist die einzige vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, mit der sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber wehren kann. Wenn Sie sich also fragen: Kündigung vom Arbeitgeber – was muss ich tun?, muss die Antwort lauten: Klagen beim Arbeitsgericht. Denn nur durch die gerichtliche Überprüfung der Kündigung durch das Arbeitsgericht kann der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen. Eine außergerichtliche Möglichkeit, die Kündigung anzugreifen, besteht nicht.
Es ist ein Irrtum, dass Arbeitnehmer im Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber automatisch einen Anspruch auf Abfindung haben. Erhält der Arbeitnehmer eine Kündigung, muss er als Erstes entscheiden, ob er gegen die Kündigung klagen will. Wird dieser Prozess dann durch ein Urteil entschieden, gibt es grundsätzlich nur zwei Optionen: Gewinnen oder Verlieren. Stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Kündigung wirksam ist, endet das Arbeitsverhältnis. Stellt das Arbeitsgericht hingegen die Unwirksamkeit der Kündigung fest, besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Eine Abfindung gibt es in beiden Fällen nicht.
Die gerichtliche Praxis sieht aber ganz anders aus. Aus prozessökonomischen Gründen wird in einer Vielzahl von Kündigungsschutzverfahren keine gerichtliche Entscheidung abgewartet. Vielmehr schließen die Parteien des Kündigungsschutzverfahrens in dem überwiegenden Teil der Verfahren einen Vergleich.
https://kanzlei-klaes.de/erste-hilfe/abfindung/
Befristungsende - was kann ich tun?
Der unbefristete Vertrag ist die Regel. Ausnahmsweise können Arbeitsverträge aber auch befristet werden. Dies geht allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Ob eine Befristung wirksam ist, prüft das Arbeitsgericht im Rahmen einer Befristungskontrollklage / Entfristungsklage.
Die Klage auf Feststellung, dass eine Befristungsabrede in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, ist die einzige vom Gesetzgeber vorgesehene Rechtsschutzmöglichkeit, mit der sich ein Arbeitnehmer wehren kann. Nur durch die gerichtliche Überprüfung der Befristungsabrede durch das Arbeitsgericht kann der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit geltend machen. Das Klageziel ist damit klar: Das Gericht soll ein unbefristetes Arbeitsverhältnis feststellen. Eine außergerichtliche Möglichkeit, die Befristung anzugreifen, besteht nicht.
Die anwaltliche Tätigkeit ist mit Kosten verbunden. Welche Kosten im Arbeitsrecht wann anfallen, ist nicht einfach darzustellen. Deswegen kläre ich meine Mandanten zu Beginn des Mandats umfassend über entstehenden Kosten auf.
„Wer verliert, der zahlt“, gilt nicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Jedenfalls bis zum Abschluss der ersten Instanz trägt der Auftraggeber des Anwalts grundsätzlich dessen Kosten selbst – auch für den Fall des Obsiegens.
Möglicherweise sind Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung? Dann müsste geprüft werden, ob diese für die Kosten aufkommt. In den meisten Fällen verbleibt es dann lediglich bei einer relativ geringen Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag.
Wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses des Rechtssuchenden eine Rechtsverfolgung aus eigenen Mitteln nicht zulassen, dann sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe vor. Für den außergerichtlichen Bereich sieht der Gesetzgeber Beratungshilfe vor.
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