Herzlich willkommen bei Ihren Rechtsanwälten Becher & Partner. Mit umfangreichem Fachwissen, besonders in den Bereichen Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht, aber auch vielen weiteren Fachgebieten bieten die Rechtsanwälte Becher, Klein und Harkämper Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten. Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über die Rechtsanwälte und deren jeweilige Fachgebiete.
Die Kanzlei Becher & Partner mbB besteht seit dem 01.04.2018. Sie resultiert aus einem Zusammenschluss der Berufsträger Herrn Rechtsanwalt Reiner Becher, Herrn Rechtsanwalt Larsen Klein und Herrn Rechtsanwalt Peter Harkämper. Die beiden letztgenannten waren zunächst Angestellter der Einzelkanzlei des Rechtsanwalts Reiner Becher (Rechtsanwälte Reiner Becher & Kollegen). Die ursprüngliche Einzelkanzlei wurde seit 1997 von Herrn Becher geführt.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei liegt im Bereich des Wirtschaftsrechts, darunter an erster Stelle die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter, Treuhänder, Zwangsverwalter und Gutachter in Insolvenzeröffnungsverfahren. Wir decken darüber hinaus die regelmäßig davon betroffenen Randgebiete, also Fragen rund um das Arbeitsrecht, Wohn- und Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht, allgemeines Vertragsrecht und das Vollstreckungsrecht ab. Zu unseren Tätigkeiten gehört regelmäßig der Einzug von Forderungen, die Bearbeitung von Schadenersatzangelegenheiten (auch) aus Verkehrsunfällen und die Beantwortung familienrechtlicher Fragen, insbesondere wenn diese einen wirtschaftlichen/finanziellen Hintergrund haben.
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