Dr. Buck starstarstarstarstar
9. Mai 2025 auf google
Wie schwer kann man es eigentlich Kindern machen, an ihr Erspartes zu kommen? Sparkasse Mülheim: Challenge accepted!
Mein Mutter hatte für unsere Kinder vor Jahren ohne mein Wissen Sparbücher angelegt und mir diese irgendwann übergeben, damit ich das Geld abheben und auf die von uns angelegten Konten der Kinder einzahlen kann. Also begebe ich mich gut gelaunt an einem freien Resturlaubstag (meine Arbeitszeiten sind an jedem Tag länger als die Öffnungszeiten jeder Filiale) mit meinen Kinder, deren Ausweisen und den Sparbüchern in eine Filiale. Dort wird mir direkt bestätigt, dass ich von meiner Mutter sogar als Bevollmächtiger eingetragen wurde. Auszahlen könne man mir das Geld aber trotzdem nicht. Ohne den zweiten sorgeberechtigten Elternteil gehe gar nichts, ich könne ja das Geld ohne die Zustimmung der Mutter abheben und z.B. davon in den Urlaub fahren (wir reden hier über ca. 2000 EUR insgesamt auf 2 Sparbüchern). Auch mein Hinweis, dass ich froh bin, es selbst überhaupt mal während der Öffnungszeiten geschafft zu haben und das für meine Frau nicht möglich sein wird, brachte mich nicht weiter. Im Sparbuch steht vorne übrigens erstens drin, dass man 2000 EUR pro Monat ohne Vorankündigung abheben kann und zweitens, dass die Sparkasse berechtigt ist, an jeden Vorleger des Buches Zahlung zu leisten und ihn als zur Kündigung berechtigt anzusehen.
Ziehen diese Argumente, um doch noch an das Geld meiner Kinder zu kommen? Da ich meinen Unmut über die Situation nicht mehr verbergen konnte und den Betrieb aufgehalten habe, hat sich eine weitere Mitarbeiterin der Sache angenommen und zuletzt wurde auch die Filialleitung konsultiert. Bekommen meine Kinder nun ihr Geld? Abgelehnt! Ich biete zur Güte an, am nächsten Tag wiederzukommen mit einer schriftlichen Vollmacht und dem Ausweis meiner Frau. Selbst dies wurde abgelehnt! Ohne die gleichzeitige persönliche Anwesenheit aller Sorgeberechtigten komme ich nicht, niemals und auf gar keinen Fall an das Geld meiner Kinder und kann max. ein Taschengeld abheben.
Was ist wohl passiert als ich es viele Wochen später tatsächlich durch einen glücklichen Zufall mit meiner Frau gemeinsam in die Zentrale geschafft habe und dort bei einem freundlichen Mitarbeiter endlich kündigen konnte? Neben uns am Schalter taucht eine Frau mit dem selben Anliegen auf, zeigt Vollmacht des Vater, Ausweiskopie und wird ebenfalls bestimmt abgewiesen. Sie hat noch gefragt, ob ihr Mann dann am nächsten Tag ohne sie kommen könne, um den Vorgang abzuschließen. Abgelehnt! Beide Sorgeberechtigten gleichzeitig, nichts anderes sei zulässig. Die Frau ist dann traurig gegangen mit den Worten, dass sie das Sparbuch wahrscheinlich niemals auslösen wird, weil sie es einfach nicht einrichten kann...
Das Lustige ist ja, dass die Sparkasse kein Problem damit hatte, Geld anzunehmen und auf irgendwelche Namen anzulegen. Ich habe der Kontoeröffnung auf den Namen meiner Kinder ja gar nicht zugestimmt und die Oma hatte keinerlei Vollmacht, Ausweis oder was auch immer. Aber beim Versuch, das Geld abzuheben versteckt man sich hinter kaum einzuhaltenden Regularien, um Minderjährigen ihr Geld vorzuenthalten.
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