Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir im Zuge der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz für Sie tätig werden. Das heißt: Wir erstellen Ihre Einkommenssteuererklärung, übernehmen die Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei Ihren Lohnsteuerfragen.
Die Bedürfnisse unserer Mitglieder stehen stets im Mittelpunkt im Handeln unserer Mitarbeiter. Dabei achten wir auf Individuelle und problemorientierte Hilfestellung bei Ihren steuerrechtlichen Gegebenheiten. Selbstverständlich gewähren wir unseren Mitgliedern steuerlichen Rechtschutz.