Kanzlei Lührmann und Schwarze - Unser Profil
Die Schwerpunkte unserer rechtlichen Tätigkeit sind ausgewiesen durch vier Fachanwaltschaften in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.
Die Verleihung der Fachanwaltstitel erfolgte aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in den genannten Rechtsgebieten.
Als Notar ist Herr Lührmann für Sie tätig im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege.
Unser Anliegen ist es, unseren Mandanten bestmöglichen Rechtsrat zu erteilen, um Auseinandersetzungen nicht nur zu lösen,
sondern im Vorfeld bereits vermeiden zu helfen.
Zu unseren Aufgaben gehört daher auch die außergerichtliche Konfliktbereinigung.
Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte aus unserer Sicht ultima ratio sein, da sie nicht nur mit zusätzlichen Kosten,
sondern auch darüber hinausgehend mit Belastungen für die Mandanten verbunden ist.
Aus unserer Sicht wäre es daher wünschenswert, wenn sich Rechtsuchende möglichst früh und bereits im Vorfeld sich abzeichnender Auseinandersetzungen um Rechtsrat bemühen.
Rechtsanwalt
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Einspruch gegen die Geldbuße
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Mietrecht
Anwalt für Strafrecht
Strafrecht
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Verwaltungsrecht
Kündigungsschutzgesetz
Personenrecht
Familienrecht
Gesundheitsrecht
Arbeitsrecht
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Medizinrecht
Unterhaltszahlungen
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Erbschaftsrecht
Bußgeldbescheid
Hilfe bei einem Strafverfahren
Anerkennung, Sorgerecht & Besuchsrecht
Scheidung
Erbschaft & Erbrecht
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Kündigung & Arbeitsrechtlicher Konflikt (Arbeitnehmer)
Kauf, Miete oder Bau von Immobilien/Grundstücken
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Unternehmen & Business Sonstiges
Strafrecht Sonstiges
Mensch & Familie Sonstiges
Arbeit, Einkommen & Haftung Sonstiges
Probleme mit Mieter / Vermieter
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IT-Recht & Datenschutz
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