Sowohl die Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen als auch die gesetzliche und freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfung ist bei uns eine Kernkompetenz und mehr als Pflichterfüllung.
Wir verstehen uns bei der Erstellung aber insbesondere auch in der Prüfung immer auch als Beratung und unterstützen unsere Mandanten dabei, Risiken zu identifizieren und Verbesserungspotentiale in allen rechnungslegungs- und steuerrelevanten Geschäftsprozessen auszuschöpfen.
Im Rahmen der Prüfung steht bei uns ein sicheres Urteil zur Ordnungsmäßigkeit Ihrer Rechnungslegung bei freiwilligen und gesetzlich vorgeschriebenen Abschluss-prüfungen im Vordergrund.
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