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Robert Heinemann ‒ Rechtsanwalt
7,9
(15 Bewertungen)
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Friedrichstraße 170, Velbert
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Einführung
Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die kostenlose Beratung von Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (auch Hartz 4 genannt) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Für den Verein für Sozialberatung e.V. berate ich Leistungsempfänger ehrenamtlich und vertraulich in unterschiedlichen Beratungseinrichtungen in Essen und Ratingen (hier zum Beratungsangebot und weitere Informationen des Vereins). Für SGB II-Bezieher und beratende Sozialeinrichtungen biete ich Schulungen und Vorträge in diesem Bereich an. Ich freue mich auf Ihre unverbindliche Anfrage!
Ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung von Seniorinnen und Senioren insbesondere in den Bereichen der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegegrade) und Pflegefehler (Haftung von Pflegeeinrichtungen). Herr Dr. med. Ingo Bonde unterstützt mich als kooperierender Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie in der medizinischen Beurteilung von Pflegegutachten. Für unsere Mandanten haben wir einen umfangreichen Fragebogen entworfen, der die eigene Einschätzung innerhalb den sechs Modulen der Pflegebegutachtung erleichtert. Bei dieser Einschätzung kann Ihnen unsere Kooperationspartnerin Frau Sandra Klein, als examinierte Krankenschwester, bei Ihnen Zuhause behilflich sein.
Auf der Suche nach einem Anwalt im Fanilienrecht, wurde mir Herr RA Heinemann durch einen anderen Anwalt empfohlen der keine Kapazitäten hatte.
Ich hatte ihn dann auf seine Bitte hin meine Mobilfunknummer übermittelt und ich wurde von dem RA Heinemann auch sehr kurzfristig angerufen.
Das Telefonat empfand ich als sehr anstrengend, weil man kaum zum Reden kam, im Gegenzug bekam man immer mitgeteilt: "Ich erzähle jetzt erstmal zuende."
Der Anwalt wollte abschließend Unterlagen um sich ein Bild zu machen und wollte sich dann melden, um weitere Schritte zu erläutern und die Honorarvereinbarung zu übermitteln.
Es gab jedoch keine Rückmeldungen mehr, auch nicht auf Nachfrage, ob der Anwalt nun unterstützen kann oder nicht.
Für mich verging nicht nur kostbaren Zeit, es ist auch sehr unprofessionell sich als Anwalt der sich selbst angeboten hat, einfach nicht mehr zu melden.
Wäre das während eines Mandates passiert, gäbe es einen Verstoß nach BORA.
2 Sterne, weil er sich telefonisch gemeldet hatte, 3 Sterne Abzug wegen fehlender Rückmeldung.
P. Pawlik
SPunktstarstarstarstarstar
3. Juli 2024 google
Herr Heinemann gab mir von Anfang an Hoffnung und seine Unterstützung erwies sich als hervorragend. Obwohl es eine Weile dauerte, bis mein Fall abgeschlossen war, hat sich die Geduld und Sorgfalt am Ende definitiv ausgezahlt. Seine langjährige Erfahrung ermöglichte es ihm, sich intensiv mit meinem Fall zu beschäftigen und kleine Lücken zu erkennen, die anderen vielleicht entgangen wären.
Ich muss auch erwähnen, dass mir seine Kanzlei von der Optik, die einen leichten altmodischen Stil trägt, sehr gefällt und einen angenehmen und ruhigen Eindruck vermittelt.
Insgesamt war ich äußerst zufrieden mit Herrn Heinemanns Arbeit und freue mich auf eine zukünftige Zusammenarbeit mit ihm. Ich kann ihn als kompetenten und vertrauenswürdigen Rechtsanwalt (vor allem für Angelegenheiten mit dem Ämtern/Agenturen) weiterempfehlen.