Was kostet denn ein Anwaltsgespräch und mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?
Das Erstgespräch beträgt maximal 190+ MwSt.
Sollten Sie wenig Einkommen haben, sprechen Sie uns an. Neben der außergerichtlichen Tätigkeit, die durch einen Berechtigungsschien für Beratungshilfe gedeckt ist (Sie zahlen nur einen Eigenanteil von 15,00 €), besteht die Möglichkeit bei gerichtlichen Verfahren Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu erhalten. Das würde bedeuten, dass die Landeskasse unsere Anwaltskosten für Sie trägt. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.
Sollten Sie wenig Einkommen haben, sprechen Sie uns an. Neben der außergerichtlichen Tätigkeit, die durch einen Berechtigungsschien für Beratungshilfe gedeckt ist (Sie zahlen nur einen Eigenanteil von 15,00 €), besteht die Möglichkeit bei gerichtlichen Verfahren Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu erhalten. Das würde bedeuten, dass die Landeskasse unsere Anwaltskosten für Sie trägt. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.