Frau Rechtsanwältin Constanze Knaak, Jahrgang 1971, ist seit 1999 zugelassene Rechtsanwältin und seit 2006 zugleich Fachanwältin für Medizinrecht, wodurch ihr besondere theoretische und praktische Kenntnisse auf dem Gebiet des Medizinrechts bescheinigt werden. Regelmäßige umfassende Fortbildungen gehören zur Pflicht und müssen insoweit ständig nachgewiesen werden. Lesen Sie mehr
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