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Steinstrass und Partner GbR
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Wilhelmstraße 18, Bachenberg
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Einführung
Unsere Kanzlei Steinstrass & Partner GbR ist ein renommiertes Unternehmen, das sich seit über vier Jahrzehnten erfolgreich am Markt behauptet und kontinuierlich expandiert. Gegründet wurde unsere Kanzlei im Jahre 1963 durch unser Sozietätsmitglied Helmut Steinstrass. Sein Engagement und seine Leidenschaft für das Recht sind uns bis heute Vorbild und Verpflichtung zugleich.
Unser Team besteht aus fünf Rechtsanwälten und einer Rechtsanwältin sowie etwa 15 Mitarbeitern. Wir decken ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab, darunter Familien-, Arbeits-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht, Bau- und Immobilien-, Erb- und Wirtschaftsrecht sowie Strafverteidigung. Durch die Fortbildung zu Fachanwälten und die Bildung von Tätigkeitsschwerpunkten können wir auch spezialisierten Beratungsbedarf abdecken und eine qualifizierte Mandantenbetreuung sicherstellen.
Wir legen großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandanten. Unsere moderne EDV-Anlage ermöglicht es uns, Rechtsproblemen zuverlässig und zeitnah nachzugehen. Zudem kooperieren wir mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen, um eine in allen Punkten fachkundige Mandatsbetreuung zu gewährleisten.
Wir sind stets bemüht, die besten Lösungen für unsere Mandanten zu finden und stehen Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie uns und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen zu unterstützen.
Fachwissen
UrheberrechtBerufshaftpflichtVertragsrechtHaftungVerwaltungsrechtSteuerrechtZivilprozessrechtVerkehrsrechtGesundheitsrechtPersonenrechtFamilienrechtProbleme mit MieterErbschaftsrechtSozialversicherungsrechtAnwalt bei beschlagnahmtem FührerscheinNamensänderungKündigungsschutzgesetzAnwalt für StrafrechtEinspruch gegen die GeldbußeStrafrechtMietrechtIT-RechtRechtsanwaltAnerkennungUnterhaltszahlungenWettbewerbsrechtArbeitsrechtBaurechtStaatliche Förderung und ForderungenHilfe bei einem StrafverfahrenAnerkennung, Sorgerecht & BesuchsrechtScheidungErbschaft & ErbrechtPersonenschäden & HaftungKündigung & Arbeitsrechtlicher Konflikt (Arbeitnehmer)Verträge, Abkommen und andere DokumenteKauf, Miete oder Bau von Immobilien/GrundstückenStrafrecht SonstigesMensch & Familie SonstigesArbeit, Einkommen & Haftung SonstigesProbleme mit Mieter / VermieterUrheber- & MedienrechtIT-Recht & DatenschutzWettbewerbs-, Patent- & MarkenrechtUnterhaltBank - und KapitalmarktrechtWirtschaftsstrafrechtBau- und ArchitektenrechtSteuerstrafrecht
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Erfahrung & Kompetenz
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Jaeger_Dstarstarstarstarstar
2. Juni 2025 google
Enttäuschende Vertretung in klarer Härtefallsituation – Mandat nach sachlicher Kritik einseitig niedergelegt
Ich habe Herrn Storbeck im Rahmen einer mietrechtlichen Härtefallsituation mandatiert. Ihm lagen von mir vollständig digital und strukturiert aufbereitete Unterlagen vor – inklusive meines formellen Widerspruchs gegen die Kündigung meiner Wohnung und eines zusätzlich gemieteten Stellplatzes, den ich zur Sicherstellung meiner Pflege benötige (Pflegegrad 3, Schwerbehinderung 50 %).
Herr Storbeck bewertete meine Erfolgsaussichten zunächst als sehr gut. In der anwaltlichen Praxis beschränkte sich seine Tätigkeit jedoch auf ein einziges Schreiben an die Gegenseite, das ohne eigene rechtliche Argumentation lediglich auf meinen bereits eingereichten Widerspruch verwies. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit sozialer Härte, Gleichbehandlung oder pflegerischer Notwendigkeit unterblieb vollständig.
Nachdem der Vermieter daraufhin die Wohnungskündigung zurücknahm, aber an der Kündigung des pflegerelevanten Stellplatzes festhielt, bat ich ausdrücklich um eine ergänzende rechtliche Einschätzung – auch im Hinblick auf die bestehende Härtefallsituation. Zwei Wochen lang erhielt ich keinerlei Rückmeldung. Erst nach telefonischem Nachfassen wurde mir pauschal mitgeteilt, ein Vorgehen sei aussichtslos, da es sich um einen separaten Mietvertrag handele – erneut ohne jede differenzierte Prüfung meiner konkreten Umstände.
Zeitgleich wurde ein Vorschuss von 200 € gefordert, den ich ohne jede Diskussion umgehend per Echtzeitüberweisung leistete. Als ich in der Folge sachlich und begründet auf die aus meiner Sicht unzureichende Mandatsführung hinwies, legte Herr Storbeck das Mandat einseitig nieder – mit der Begründung, mein Hinweis lasse ein gestörtes Vertrauensverhältnis erkennen.
Bemerkenswert: In der nun übersandten Schlussabrechnung hat die Kanzlei selbst auf die Anrechnung des Stellplatz-Anteils verzichtet und die Gesamtnote deutlich gekürzt – was aus meiner Sicht ein indirektes Eingeständnis des geringen Tätigkeitsumfangs darstellt.
Ich habe den Fall inzwischen der zuständigen Rechtsanwaltskammer zur berufsrechtlichen Prüfung vorgelegt.
K. Benderstarstarstarstarstar
7. Feb. 2025 google
Sehr schneller und unkomplizierter Beistand in einer Bagatellangelenheit, die am Ende auch positiv für uns ausging. Vielen Dank Herr Wisser, dass Sie sich unserem Problem angenommen haben und wir schnell eine Einigung erzielen konnten 🙏🏼 auch lief die Kommunikation, entgegen manch andere Bewertungen hier, einwandfrei!
André Mühlenbruchstarstarstarstarstar
8. Dez. 2024 google
Definitiv nicht zu empfehlen....
Warum - Mandat im Juli übertragen, danach mehrfach gemailt sowie telefoniert, damit sich etwas tut. Status derzeit nach 5 Monaten - man reagiert nicht auf Mail, Fristen die die Kanzlei selber setzt werden durch diese nicht nachverfolgt.
Kurzum - es wäre einfacher und fairer gewesen, zu sagen, das man keinen neuen Mandanten braucht anstatt Hinhaltetaktik zu fahren.
E Mstarstarstarstarstar
5. Dez. 2024 google
Mega Rechtsanwalt, schnelle Hilfe hat mich aus der Not gezogen und alles zum Guten gelenkt für mich