Wir sind die Rechtsanwaltskanzlei Trapp & Hillen, spezialisiert auf Zivil-, Vollstreckungs-, Straf- und öffentliches Recht. Unser oberstes Ziel ist es, qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten und dabei eine persönliche und individuelle Mandantenbetreuung zu gewährleisten. Wir sind Fachanwälte für Familienrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht und beraten Sie auch in den Bereichen Erbrecht, Verkehrsrecht, privates Baurecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht und allgemeines Zivilrecht. Unsere Mandanten profitieren von unserer ständigen Weiterbildung und Spezialisierung, die uns ermöglicht, stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu sein. Wir korrespondieren und verhandeln sowohl in Deutsch als auch in Englisch. Rechtsanwalt Trapp ist Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht und befasst sich mit sämtlichen Verfahren, die in den Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte fallen. Rechtsanwalt Hillen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht und betreut sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten eine umfassende und kompetente Rechtsberatung bieten zu können. Unser Anspruch ist es, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Angebot. Lesen Sie mehr
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