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Michael Wildner, Steuerberater Dipl.-Betriebswirt

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Heidelberger Ring 1, Frankenthal (Pfalz)
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Einführung
Steuererklärungen aller Art -Für Firmen aller Rechtsformen sowie -Privatpersonen (Arbeitnehmer, Vermieter, Rentner, Selbständige und Unternehmer) Dabei gewährleistet die fortwährende Weiterbildung hinsichtlich Gesetzgebung und Rechtsprechung, dass wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für Sie das beste Ergebnis herausholen. Zunächst ermitteln wir im Gespräch Ihre konkreten Verhältnisse, um so alle steuerlich relevanten Sachverhalte und Umstände umfassend zu berücksichtigen. Bei der Zusammenstellung der benötigten Belege leiste ich Hilfestellung und gebe Tipps (gegebenenfalls auch mit Checklisten), damit keine steuermindernden Umstände unter den Tisch fallen. Mein Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Dabei wird der Umfang sowie die Schwierigkeit der Angelegenheit berücksichtigt. Sie werden dabei sehen, dass sich mein Honorar sehr schnell über das „Mehr“ an Steuerersparnis rechnet! Gerne komme ich zum Beratungsgespräch auch bei Ihnen vorbei – sprechen Sie mich einfach an! Rechnungswesen und Jahresabschluss Wir erstellen Ihre gesamte Finanzbuchhaltung sowie die Anlagenbuchhaltung und erledigen termingerecht die Umsatzsteuervoranmeldung. Um Kosten zu sparen können Sie natürlich einzelne Leistungen übernehmen (zum Beispiel vorkontieren etc.). Idealerweise kann Ihre Finanzbuchhaltung monatlich erstellt werden. So sind Sie dann fortlaufend hinsichtlich Ihres Unternehmenserfolgs auf dem Laufenden. Sie sind dann in die Lage versetzt, zum Beispiel zum Jahresende bestimmte Maßnahmen zur Steuerminderung zu ergreifen (Vorziehen von Ausgaben zum Beispiel). Wir erstellen Ihren Jahresabschluss (Bilanz inklusive Gewinn- und Verlustrechnung). Dabei berücksichtigen wir einerseits den Wunsch nach einer möglichst niedrigen Steuerbelastung, verlieren aber auch andere Adressaten Ihrer Bilanz (Banken und Auftraggeber, Geschäftspartner) nicht aus den Augen. Steuerliche Wahlrechte werden daher in enger Absprache mit dem Mandant entsprechend von dessen konkreter Situation sowie seinen Zielen und Plänen ausgeübt. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, falls dies für Ihr Unternehmen vorgesehen ist. Dabei wird in aller Regel nur der gesetzliche Mindestumfang veröffentlicht, um so Ihre Belange bestmöglich zu wahren und nicht mehr offenzulegen als unbedingt nötig. Für Freiberufler, Handwerker, nebenberuflich Selbständige sowie Kleinunternehmer erstellen wir die Gewinnermittlung in Form der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz.
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