check100% gratis und unverbindlich100% Gratis
+

Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- Beratungsstelle

icon
Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- Beratungsstelle.jpg
9,3
score_fullscore_fullscore_fullscore_fullscore_full
(43 Bewertungen)
place
Bismarckstraße ; Idar-Oberstein 60, Idar-Oberstein
timelapseVor 21 Jahren gegründet
check100% gratis und unverbindlich100% Gratis
Weitere verfügbare Anbieter
Top bewertet
Steuerberatung Bachmeier.jpg
Steuerberatung Bachmeier
9,3score_fullscore_fullscore_fullscore_fullscore_full
grade29 Bewertungen
Reagiert schnell
bsteuern GmbH.jpg
bsteuern GmbH
9,0score_fullscore_fullscore_fullscore_fullscore_full
grade2 Bewertungen
leaderboardOft gewählt
Fabian Klement.jpg
Fabian Klement
9,0score_fullscore_fullscore_fullscore_fullscore_full
grade2 Bewertungen
Sehr erfahren
Steuerberatung Alexander Gemke.jpg
Steuerberatung Alexander Gemke
8,8score_fullscore_fullscore_fullscore_fullscore_half
grade4 Bewertungen
Über unsErfahrungBewertungen
Einführung
Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein mit bundesweit über 1.200 örtlichen Beratungsstellen bieten wir insbesondere für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft folgende Leistungen an: Komplette Erstellung und Hilfe bei der Einkommensteuererklärung einschließlich Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses kompletter Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt Überprüfung des Steuerbescheides ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage sofern nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder Einkünfte vorliegen, bei denen die Einnahmen nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei sind und/oder bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 18.000/36.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich Alterseinkünftegesetz Arbeitnehmer-Sparzulage Wohnungsbauprämie "Riester-Rente"/"Wohn-Riester" geringfügiger Beschäftigungen (Minijobs) Wahl der richtigen Steuerklasse Abgeltungssteuer ausländischer Einkünfte (Doppelbesteuerungsabkommen) Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.
Fachwissen
EinkommenssteuerSteuerbescheidEinspruchSteuererklärungLohnsteuerLohn-/ FinanzbuchhaltungEinspruch & BeschwerdePrivat (Einzelperson)Vor Ort (beim Steuerberater)Digitale Beratung