Übernehmen Krankenkassen die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern für Psychotherapie. Diese Leistungen werden in den meisten Fällen privat gezahlt.
Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen einschließen, können unter Umständen einen Teil der Kosten erstatten. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über mögliche Erstattungen oder Kostenbeteiligungen.
Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen einschließen, können unter Umständen einen Teil der Kosten erstatten. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über mögliche Erstattungen oder Kostenbeteiligungen.
Fällt auf das Honorar eine zusätzliche Umsatzsteuer an?
Nein. Heilbehandlungen im Rahmen der Tätigkeit als Heilpraktiker für Psychotherapie sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Welche Vorteile habe ich als Selbstzahler(in)?
Als Selbstzahler(in) profitieren Sie von mehreren Vorteilen:
Schnelle Terminvergabe: Keine langen Wartezeiten, da keine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich ist.
Keine Diagnosepflicht: Eine offizielle Diagnose ist nicht notwendig – auch persönliche Themen oder der Wunsch nach Entwicklung können Anlass für eine Therapie sein.
Flexible Gestaltung: Häufigkeit und Dauer der Sitzungen können individuell vereinbart und jederzeit angepasst werden.
Unkomplizierte Folgetermine: Auch nach Abschluss der Therapie sind bei Bedarf problemlos weitere Sitzungen möglich.
Datenschutz: Es erfolgt keine Weitergabe von Daten oder Diagnosen an Krankenkassen oder andere Institutionen – ein Vorteil z. B. bei künftigen Versicherungsabschlüssen.
Steuerliche Absetzbarkeit: Die Kosten einer Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Schnelle Terminvergabe: Keine langen Wartezeiten, da keine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich ist.
Keine Diagnosepflicht: Eine offizielle Diagnose ist nicht notwendig – auch persönliche Themen oder der Wunsch nach Entwicklung können Anlass für eine Therapie sein.
Flexible Gestaltung: Häufigkeit und Dauer der Sitzungen können individuell vereinbart und jederzeit angepasst werden.
Unkomplizierte Folgetermine: Auch nach Abschluss der Therapie sind bei Bedarf problemlos weitere Sitzungen möglich.
Datenschutz: Es erfolgt keine Weitergabe von Daten oder Diagnosen an Krankenkassen oder andere Institutionen – ein Vorteil z. B. bei künftigen Versicherungsabschlüssen.
Steuerliche Absetzbarkeit: Die Kosten einer Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.











