Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen einschließen, können unter Umständen einen Teil der Kosten erstatten. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über mögliche Erstattungen oder Kostenbeteiligungen.
Schnelle Terminvergabe: Keine langen Wartezeiten, da keine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich ist.
Keine Diagnosepflicht: Eine offizielle Diagnose ist nicht notwendig – auch persönliche Themen oder der Wunsch nach Entwicklung können Anlass für eine Therapie sein.
Flexible Gestaltung: Häufigkeit und Dauer der Sitzungen können individuell vereinbart und jederzeit angepasst werden.
Unkomplizierte Folgetermine: Auch nach Abschluss der Therapie sind bei Bedarf problemlos weitere Sitzungen möglich.
Datenschutz: Es erfolgt keine Weitergabe von Daten oder Diagnosen an Krankenkassen oder andere Institutionen – ein Vorteil z. B. bei künftigen Versicherungsabschlüssen.
Steuerliche Absetzbarkeit: Die Kosten einer Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.











