Nachdem gut ein Jahr vergangen ist, sehen wir uns veranlasst, die bereits für Herrn RA und Notar Vollmer abgegebene Bewertung aus aktuellem Anlass zu ergänzen.
Herr Vollmer hatte uns, wie erwähnt, in einer sehr schwierigen erbrechtlichen Angele-genheit im Rahmen unserer persönlichen Vorsorge bereits mit der optimalsten Lö-sung unseres Problems zur vollsten Zufriedenheit bedient. Die getroffenen und nota-riell beglaubigten Verträge bedurften, um vollkommen wirksam zu werden, allerdings noch Eintragsänderungen im Grundbuch, für die das zuständige Grundbuchamt als Abteilung des Amtsgerichts zuständig war bzw. ist. Die von Herrn Vollmer getroffenen Regelungen sind/waren absolut rechtskonform und standen/stehen selbstverständlich auch im Einklang mit der (höchst-)richterlichen Rechtsprechung. Leider hatte dies das zuständige Grundbuchamt offensichtlich nicht verstanden, denn man verweigerte zunächst die notwendigen Änderungen im Grundbuch aufgrund der notariell getroffenen Regelungen, welche nach Ansicht der Behörde eben gerade nicht bzw. teilweise nicht rechtskonform und daher nicht genehmigungsfähig seien. Es bedurfte fünf schriftlich eingelegten Beschwerden von Herrn Vollmer, bis nach 1 1/4 Jahren endlich Vernunft einkehrte und das Amt die notwendigen Eintragungen vollzogen hat-te. Wenn die Beschwerden abschließend ohne Erfolg geblieben wären, hätten wir eine Übersprungsklage beim zuständigen OLG Klage einreichen müssen. Dass es letztlich nicht dazu kommen musste, verdanken wir Herrn Vollmer, der die notwendigen Schriftsätze, die teilweise Umfang einer juristischen Dissertation angenommen haben, mit überragender Fach- und Sachkenntnis formuliert und zu Papier gebracht hat. Das kann man einfach nicht mehr besser machen! Ein erneutes, ganz großes, dickes Dankeschön geht deswegen an Herrn Vollmer für seine Geduld, Hartnäckig-keit, Akribie und fachlicher Expertise und Kenntnis der Materie. Eigenschaften, die wir zu vor bei vier vergeblichen Versuchen, unsere Angelegenheiten zu regeln, bei anderen Kanzleien so leider nicht haben finden können. Herr Vollmer wurde bei dieser notwendigen, aber im Grunde völlig unnötigen Nachbesserung beim Grundbuchamt erneut von seinem kompetenten, hilfsbereiten und stets freundlichen Kanzleiteam unterstützt, welches nicht nur ihm die Arbeit erleichtert, sondern auch uns sehr geholfen hat im ständigen Kontakt mit der Kanzlei. Das sollte nicht unter den Tisch fallen.
Google lässt in seinen Bewertungsrichtlinien nur fünf Sterne zu, die zu vergeben sind. Wir hatten aufgrund unserer ersten, hervorragenden Erfahrungen mit Herrn RA und Notar Vollmer sowie seinem Team bereits außer der Reihe noch einen Stern mehr vergeben, also sechs anstatt fünf Sterne. Aufgrund der aktuellen Erfahrungen sehen wir uns veranlasst, nochmals einen Stern mehr zu vergeben, denn besser kann man es nicht mehr machen. Wir verdanken Herrn Vollmer einen 100%igen Erfolg in einer objektiv sehr schwierigen Angelegenheit und können ihn und seine Team als RA und Notar nur uneingeschränkt weiterempfehlen. Sollten wir wieder Bedarf haben, wissen wir, wohin wir uns wenden müssen.