Der Vorteil dabei ist, dass der Vermögensanteil sinkt. Das Finanzamt berücksichtigt zusätzlich zu den sogenannten persönlichen Freibeträgen bei Erbschaft und Schenkung den sogenannten Kapitalwert des Nießbrauchs. Das ist der Wert, der den Nießbrauch für den Nießbraucher hat. In Diesem Falle wäre das die Summe der zu erwartenden Depoterträge. Dieser hängt vom Alter des Schenkenden und von der angenommenen Jahresrendite des Depots ab. Je Jünger der Schenkende zu Beginn des Nießbrauchs und je höher die durchschnittliche Wertentwicklung des Depots ist, desto höher ist der Kapitalwert und niedriger der zu versteuernde Restbetrag. Lesen Sie mehr