Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Frage welche Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit anfallen, hängt vom Umfang, der Schwierigkeit und der Bedeutung des Verfahrens ab.
Bei kleineren Strafverfahren mit geringem bis durchschnittlichem Aufwand entstehen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ohne einen gerichtlichen Termin zur Verhandlung regelmäßig Gebühren in einem Rahmen von ca. 890 € bis ca. 1.200,00 € .
Kommt die Teilnahme an einer Hauptverhandlung an einem Amtsgericht dazu, liegt die Spanne zwischen ca. 1.200,00 € und ca. 1.800,00 €. Bei Terminen an einem auswärtigen Gericht treten noch Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld hinzu.
Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe ist im Strafverfahren nicht vorgesehen, es besteht hier die Möglichkeit der Vereinbarung einer Ratenzahlung.
Daneben gibt es noch das Institut der Pflichtverteidigung. Dies hängt allerdings nicht vom Einkommen ab sondern vom Verfahren.
Bei kleineren Strafverfahren mit geringem bis durchschnittlichem Aufwand entstehen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ohne einen gerichtlichen Termin zur Verhandlung regelmäßig Gebühren in einem Rahmen von ca. 890 € bis ca. 1.200,00 € .
Kommt die Teilnahme an einer Hauptverhandlung an einem Amtsgericht dazu, liegt die Spanne zwischen ca. 1.200,00 € und ca. 1.800,00 €. Bei Terminen an einem auswärtigen Gericht treten noch Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld hinzu.
Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe ist im Strafverfahren nicht vorgesehen, es besteht hier die Möglichkeit der Vereinbarung einer Ratenzahlung.
Daneben gibt es noch das Institut der Pflichtverteidigung. Dies hängt allerdings nicht vom Einkommen ab sondern vom Verfahren.