Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, nach der Überbrückungshilfe I (für die Fördermonate Juni bis August 2020), der Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) und der sogenannten November- und Dezemberhilfe kann bereits seit Februar auch die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Seit der Veröffentlichung der Antragsbedingungen wurden die Konditionen schon mehrfach überarbeitet und zuletzt wesentlich verbessert. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir sind auf dem aktuellen Stand und wissen, welcher Anspruch auf Coronahilfe für Sie in Frage kommt und welche Unterstützungen Sie eventuell kombinieren können. Lesen Sie mehr