Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Steuerrecht, das Erbrecht und das Familienrecht. Als Fachanwälte für Steuerrecht beraten und vertreten wir Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten und in Fällen des Steuerstrafrechts. Wir unterstützen Sie bei Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden, bei Betriebsprüfungen und bei der Erstellung von Steuerbescheiden. Im Erbrecht kümmern wir uns um die Gestaltung und Prüfung von Testamenten, die Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen und die optimale Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Im Familienrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Rechtsverhältnissen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft entstehen. Unser Ziel ist es, Sie bei Ihrem Problem zu unterstützen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Durch laufende Fortbildungen sind wir immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Wir beraten Sie mit Weitsicht und vertreten Ihre Interessen engagiert und kompetent. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
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