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Rechtsanwälte Raudszus und Partner
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Einführung
Wir sind eine renommierte Anwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Fachanwalt bringt umfangreiche Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten mit, darunter Erbrecht, Internetrecht, Urheberrecht, Sportrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Grundstücksrecht und Vertragsrecht. Unsere Kanzlei ist besonders versiert in der Unternehmensnachfolge, ein Bereich, der sowohl rechtliches als auch steuerliches Know-how erfordert.
Wir legen großen Wert auf eine individuelle und umfassende Beratung unserer Mandanten. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben und Sie in allen rechtlichen Belangen zu unterstützen. Dabei setzen wir auf eine transparente und verständliche Kommunikation, um Ihnen komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu machen.
Unsere Kanzlei nutzt modernste Technologien, um das Nutzerverhalten und die Reichweite unserer Website zu analysieren. Dies ermöglicht es uns, unsere Online-Dienste stetig zu verbessern und auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zuzuschneiden.
Wir laden Sie ein, sich selbst von unserer Expertise und unserem Engagement zu überzeugen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Unser Team steht bereit, um Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen zur Seite zu stehen.
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Lorenz Kehrstarstarstarstarstar
1. März 2025 google
Nach 6 Monaten habe ich einen Brief vom Rechtsanwalt bekommen, dass ich angeblich die Parkscheibe beim Einkaufen vergessen habe.
Es gab vorab keinen Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung.
Das Anbringen einer Zahlungsaufforderung am Scheibenwischer gilt nicht als wirksamer Zugang.
Nun soll ich auch noch die Bearbeitungskosten vom Rechtsanwalt bezahlen.
Wenn ein erster Brief als Erinnerung zugestellt wird, darf man keine Bearbeitungskosten verlangen.
Auch Die Kosten zur Ermittlung des Halters dürfen nicht verlangt werden.
Diese dienen nämlich nicht der Ahndung des Parkverstoßes, sondern lediglich dazu, die Kosten hierzu eintreiben zu können.
Da der Fahrzeughalter nicht der Vertragspartner des Parkplatzbetreibers ist, ist dieser nicht für Parkverstöße des Fahrzeuglenkers verantwortlich
Eine unberechtigte Zahlungsaufforderung zu erhalten, stellt eine irreführende geschäftliche Handlung dar, welche abmahnfähig ist.
Holger Grötznerstarstarstarstarstar
4. Feb. 2025 google
Mit einem Beratungsschein und evtl. Pkh braucht man erst gar nicht dort auftauchen. Hier zählt nur das Geld und nichts anderes.
Catrin Carolin (Cat)starstarstarstarstar
1. Dez. 2024 google
Ich bin begeistert und kann die Kanzlei WIRKLICH Empfehlen!!!
Herr H.J.Gebhardt ist ein Super kompetente Fachanwalt!!!
Alles professionell erledigt.
Wenn ich ein Rechtsanwalt wieder benötige werde ich nur diese Kanzlei beauftragen!!!
Absolut empfehlenswert!!!
Vielen lieben Dank für Alles
Herr Gebhardt!!!
Catrin Carolin (Cat)starstarstarstarstar
26. Nov. 2024 kennstdueinen.de
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Herr Gebhardt!!!