Als Anwaltskanzlei bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir für Sie eine Kostendeckungsanfrage stellen. Bitte beachten Sie, dass trotz einer Rechtsschutzversicherung die Vergütungsansprüche gegen Sie als unseren Mandanten gerichtet sind. Sollte die Versicherung die Anwaltskosten nicht vollständig decken, sind Sie zur Zahlung des Resthonorars verpflichtet. Unser Fokus liegt jedoch nicht nur auf dem juristischen Aspekt, sondern auch auf dem menschlichen. Wir verstehen Menschen und ihre Gedanken und begegnen Ihnen auf dieser Ebene. Der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten ist uns besonders wichtig. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren. Fordern Sie noch heute ein kostenloses Angebot an. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Lesen Sie mehr