Wann benötigt man eine Energieberatung
Seit November 2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Beim Kauf oder einer umfangreichen Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses verpflichtet es den Eigentümer zu einem informatorischen Gespräch mit einem entsprechend qualifizierten Energieberater.
Energieberater innen bzw. Energie-Effizienz-Expertinnen, zeigen Haus- oder Wohnungseigentümern, mit welchen Maßnahmen sie den Energieverbrauch ihres Gebäudes verringern können. Sie erstellen erst ein effizientes Gesamtkonzept und suchen dann nach technischen Lösungen, die die Anforderungen erfüllen, aber auch zusammenpassen.
Wenn es um Sanierungen geht und dafür Fördermittel bei KfW oder BAFA beantragt werden sollen, benötigt man die Unterstützung durch Energie-Effizienz-Expert*innen.
Energieberater innen bzw. Energie-Effizienz-Expertinnen, zeigen Haus- oder Wohnungseigentümern, mit welchen Maßnahmen sie den Energieverbrauch ihres Gebäudes verringern können. Sie erstellen erst ein effizientes Gesamtkonzept und suchen dann nach technischen Lösungen, die die Anforderungen erfüllen, aber auch zusammenpassen.
Wenn es um Sanierungen geht und dafür Fördermittel bei KfW oder BAFA beantragt werden sollen, benötigt man die Unterstützung durch Energie-Effizienz-Expert*innen.
Was mache ich, wenn ich eine Wohnung in einem Mehrfamilien- haus mit Gasetagenheizungen habe?
Vor 2026/2028 besteht im Bestand keine
Pflicht, beim Heizungstausch auf 65 Prozent
Erneuerbare Energien umzustellen, es sei
denn, es liegt bereits früher eine Entscheidung
über eine Ausweisung zum Neu- bzw. Aus-
bau eines Wärmegebietes oder Wasserstoff-
netzausbaugebietes vor.
Pflicht, beim Heizungstausch auf 65 Prozent
Erneuerbare Energien umzustellen, es sei
denn, es liegt bereits früher eine Entscheidung
über eine Ausweisung zum Neu- bzw. Aus-
bau eines Wärmegebietes oder Wasserstoff-
netzausbaugebietes vor.
Wer kann mir am besten helfen, wenn ich überlege, was das alles für mich heißt, und wie ich am besten auf klimafreundliches Heizen umsteige?
Am besten können dies Energieberaterinnen
und -berater. Zur konkreten Beurteilung dieser
Frage anhand des jeweiligen Gebäudes fördert
das BMWK eine „Energieberatung für Wohn-
gebäude“ (EBW), womit bis zu 50 Prozent der
Beratungskosten übernommen werden können
(bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal
650 Euro, bei Wohngebäuden ab drei Wohnein-
heiten maximal 850 Euro).
und -berater. Zur konkreten Beurteilung dieser
Frage anhand des jeweiligen Gebäudes fördert
das BMWK eine „Energieberatung für Wohn-
gebäude“ (EBW), womit bis zu 50 Prozent der
Beratungskosten übernommen werden können
(bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal
650 Euro, bei Wohngebäuden ab drei Wohnein-
heiten maximal 850 Euro).