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Kanzlei für Arbeitsrecht - Zuber & Merz

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Lohnerhofstraße 2, Konstanz
timelapse15 Jahre tätig
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Oder kontaktieren Sie uns unter:
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Über Kanzlei für Arbeitsrecht - Zuber & Merz:

Sie sind Arbeitnehmender oder Betriebsrat/Personalrat?
Sie suchen rechtliche Unterstützung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt?
Sie suchen einen Anwalt, der sich auf die Vertretung von Arbeitnehmenden und Betriebsräten spezialisiert hat und sich damit in seinem Fachgebiet auskennt und Ihnen fundiert zur Seite steht und Ihre Probleme versteht?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Durch unsere ausschließliche Spezialisierung auf das Arbeitsrecht für Arbeitnehmende und Betriebs-/Personalräte verfügen wir auf diesem Rechtsgebiet über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung.

Gerne unterstützen wir Sie, beantworten Ihre Fragen und verhandeln nach Absprache mit Ihnen für Sie alle juristischen und strategischen Aspekte.

Gemeinsam mit Ihnen denken wir nach
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IT-Recht
Verwaltungsgesetz
Arbeitsgesetzgebung
Kündigung & Arbeitsrechtlicher Konflikt (Arbeitnehmer)
Arbeit, Einkommen & Haftung Sonstiges
Öffnungszeiten
Geschlossen - Öffnet am Freitag um 09:00
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09:00 bis 17:00
Dienstag
-
09:00 bis 17:00
Mittwoch
-
09:00 bis 17:00
Donnerstag
-
09:00 bis 17:00
Freitag
-
09:00 bis 13:00
Samstag
-
Geschlossen
Sonntag
-
Geschlossen
Anmerkung: Weitere Termine selbstverständlich nach Absprache möglich!

Warum uns wählen?

check_circleSpezialisiert auf Vertretung von Betriebsräten und Arbeitnehmenden

Erfahrung & Kompetenz

Erfahrung

timelapse15 Jahre tätig
star87 Bewertungen
people_outline3 Mitarbeiter
timeline17 Jahre Berufserfahrung

Mitglied von

Deutscher Anwalt­verein
Deutscher Anwaltverein e.V. Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
DATEV

Ausbildung und Zertifikate

schoolFachanwälte für Arbeitsrecht

Bewertungen zu Kanzlei für Arbeitsrecht - Zuber & Merz

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Ausgezeichnet 5,0
starstarstarstarstar
87 Bewertungen aus 3 Quellen

FAQ - Häufig gestellte Fragen an Kanzlei für Arbeitsrecht - Zuber & Merz

Was kostet eine Beratung bzw. die Mandatierung?
Sofern Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssten die Kosten für die Beratung bzw. unser Tätigwerden von Ihnen getragen werden.

Die Kosten für eine Erstberatung betragen max. 226,10 EUR.
Werden weitere Beratungen erforderlich betragen die Kosten 297,50 EUR.

Die weiteren Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort ist regelt, dass die anwaltlichen Kosten vom Streitwert (der Wert dessen, worüber man sich streitet) abhängen. Aus dem Streitwert entstehen dann, je nach Verlauf der Angelegenheit, verschiedene Gebühren.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein werden die Kosten für unser Tätigwerden (mit Ausnahme eines möglichen Selbstbehaltes) i.d.R. von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Sie können dort gerne selbst vorab anfragen, ob die Kosten übernommen werden.
Wenn Sie möchten übernehmen wir dies auch für Sie.
Wie kann ich Sie kontaktieren?
Sie können uns gerne telefonisch unter 07531 / 80 20 160
oder per Mail unter kanzlei@zuberundmerz.de
kontaktieren.
Vielen Dank!

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checkmarkGute Bewertungen in den letzten 2 Monaten.
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