Was kostet eine Beratung bzw. die Mandatierung?
Sofern Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssten die Kosten für die Beratung bzw. unser Tätigwerden von Ihnen getragen werden.
Die Kosten für eine Erstberatung betragen max. 226,10 EUR.
Werden weitere Beratungen erforderlich betragen die Kosten 297,50 EUR.
Die weiteren Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort ist regelt, dass die anwaltlichen Kosten vom Streitwert (der Wert dessen, worüber man sich streitet) abhängen. Aus dem Streitwert entstehen dann, je nach Verlauf der Angelegenheit, verschiedene Gebühren.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein werden die Kosten für unser Tätigwerden (mit Ausnahme eines möglichen Selbstbehaltes) i.d.R. von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Sie können dort gerne selbst vorab anfragen, ob die Kosten übernommen werden.
Wenn Sie möchten übernehmen wir dies auch für Sie.
Die Kosten für eine Erstberatung betragen max. 226,10 EUR.
Werden weitere Beratungen erforderlich betragen die Kosten 297,50 EUR.
Die weiteren Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort ist regelt, dass die anwaltlichen Kosten vom Streitwert (der Wert dessen, worüber man sich streitet) abhängen. Aus dem Streitwert entstehen dann, je nach Verlauf der Angelegenheit, verschiedene Gebühren.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein werden die Kosten für unser Tätigwerden (mit Ausnahme eines möglichen Selbstbehaltes) i.d.R. von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Sie können dort gerne selbst vorab anfragen, ob die Kosten übernommen werden.
Wenn Sie möchten übernehmen wir dies auch für Sie.
Wie kann ich Sie kontaktieren?
Sie können uns gerne telefonisch unter 07531 / 80 20 160
oder per Mail unter kanzlei@zuberundmerz.de
kontaktieren.
Vielen Dank!
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