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Kanzlei für Arbeitsrecht - Zuber & Merz
place
Lohnerhofstraße 2, Konstanz
timelapse15 Jahre tätig
(94)10,0
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Über Kanzlei für Arbeitsrecht - Zuber & Merz:
Sie sind Arbeitnehmender oder Betriebsrat/Personalrat?
Sie suchen rechtliche Unterstützung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt?
Sie suchen einen Anwalt, der sich auf die Vertretung von Arbeitnehmenden und Betriebsräten spezialisiert hat und sich damit in seinem Fachgebiet auskennt und Ihnen fundiert zur Seite steht und Ihre Probleme versteht?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Durch unsere ausschließliche Spezialisierung auf das Arbeitsrecht für Arbeitnehmende und Betriebs-/Personalräte verfügen wir auf diesem Rechtsgebiet über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung.
Gerne unterstützen wir Sie, beantworten Ihre Fragen und verhandeln nach Absprache mit Ihnen für Sie alle juristischen und strategischen Aspekte.
Gemeinsam mit Ihnen denken wir nach
- und auch in Ihrem Sinne voraus -
und setzen uns für bestmögliche Lösungen ein.
Wir sind Ihre Wegbegleiter !
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Fachwissen
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IT-Recht
Verwaltungsgesetz
Arbeitsgesetzgebung
Kündigung & Arbeitsrechtlicher Konflikt (Arbeitnehmer)
Arbeit, Einkommen & Haftung Sonstiges
Öffnungszeiten
Geschlossen - Öffnet am Donnerstag um 09:00
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Montag
-
09:00 bis 17:00
Dienstag
-
09:00 bis 17:00
Mittwoch
-
09:00 bis 17:00
Donnerstag
-
09:00 bis 17:00
Freitag
-
09:00 bis 13:00
Samstag
-
Geschlossen
Sonntag
-
Geschlossen
Anmerkung: Weitere Termine selbstverständlich nach Absprache möglich!
Warum uns wählen?
check_circleSpezialisiert auf Vertretung von Betriebsräten und Arbeitnehmenden
Erfahrung & Kompetenz
Erfahrung
timelapse15 Jahre tätig
star94 Bewertungen
people_outline3 Mitarbeiter
timeline18 Jahre Berufserfahrung
Mitglied von
Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein e.V. Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
DATEV
Ausbildung und Zertifikate
schoolFachanwälte für Arbeitsrecht
Bewertungen zu Kanzlei für Arbeitsrecht - Zuber & Merz
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Ausgezeichnet • 5,0
starstarstarstarstar
94 Bewertungen aus 3 Quellen
Bewertungen aus anderen Quellen
M. W.starstarstarstarstar
1. Nov. 2025 auf anwalt.de
Super nette kompetente Anwältin mehr als 5 Sterne verdient Mehr lesen
Philipp Maierstarstarstarstarstar
5. Apr. 2025 auf google
Jörg Zuber versteht sein Handwerk und schafft es sein Wissen empfängergerecht zu transportieren. Ein Anwalt mit Herz und Verstand. Mehr lesen
Maria Lichtmessstarstarstarstarstar
7. Feb. 2025 auf google
Frau Merz ist eine kompetente, empathische Rechtsanwältin. Schneller Kontakt, sehr gute Beratung, fundiertes Fachwissen. Weiterempfehlung! 5 Sterne Gerne wieder! Mehr lesen
Waldemar Kirschenmannstarstarstarstarstar
9. Mai 2024 auf google
Anwältin der Superlative! Trotz bevorstehender Weihnachtsfeiertage hat Frau Merz kurzfristig das Mandat angenommen und uns zur vollsten Zufriedenheit im gesamten Verlauf vertreten! Absolute Spitzenklasse in Sachen Arbeitsrecht durch Fachwissen, Eigeninitiative und Erfahrung! Sehr schnelle Kommunikation und absolutes Vertrauen! Vielen Dank Frau Merz! Mehr lesen
Ge Lunstarstarstarstarstar
9. Mai 2024 auf google
Sehr kompetente Beratung auf Basis fundierter Recherche und einer sehr zugewandten Herangehensweise. Kann und werde ich gerne weiterempfehlen. Vielen Dank nochmals! Mehr lesen
Beate Huffstarstarstarstarstar
8. Mai 2024 auf google
Es ist ein sehr nettes Team und auch die Anwältin ist sehr nett. Ich fühlte mich gleich sehr wohl in der Kanzlei und würde Sie sehr empfehlen. Mehr lesen
Quellen anzeigenexpand_more
FAQ - Häufig gestellte Fragen an Kanzlei für Arbeitsrecht - Zuber & Merz
Was kostet eine Beratung bzw. die Mandatierung?
Sofern Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssten die Kosten für die Beratung bzw. unser Tätigwerden von Ihnen getragen werden.
Die Kosten für eine Erstberatung betragen max. 226,10 EUR. Werden weitere Beratungen erforderlich betragen die Kosten 297,50 EUR.
Die weiteren Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort ist regelt, dass die anwaltlichen Kosten vom Streitwert (der Wert dessen, worüber man sich streitet) abhängen. Aus dem Streitwert entstehen dann, je nach Verlauf der Angelegenheit, verschiedene Gebühren.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein werden die Kosten für unser Tätigwerden (mit Ausnahme eines möglichen Selbstbehaltes) i.d.R. von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Sie können dort gerne selbst vorab anfragen, ob die Kosten übernommen werden. Wenn Sie möchten übernehmen wir dies auch für Sie.
Wie kann ich Sie kontaktieren?
Sie können uns gerne telefonisch unter 07531 / 80 20 160 oder per Mail unter kanzlei@zuberundmerz.de kontaktieren. Vielen Dank!
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