Ein Beratungshilfeschein deckt ausschließlich die erste anwaltliche Beratung ab. Die Kosten für das weitere Strafverfahren sind grundsätzlich vom Beschuldigten selbst zu tragen.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegen, erfolgt die Beiordnung als Pflichtverteidiger. In diesem Fall werden die Verteidigungskosten zunächst von der Staatskasse übernommen. Bei Verurteilung werden die Kosten i.d.R. dem Angeklagten auferlegt.
Empfehlenswert ist, keine Angaben zur Sache zu machen, bevor der Sachverhalt rechtlich geprüft wurde. Eine vorschnelle Aussage kann den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich beeinflussen – oft zum Nachteil des Beschuldigten. Stattdessen sollte zunächst Akteneinsicht beantragt und die weitere Vorgehensweise mit einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt besprochen werden.
Ein erfahrener Strafverteidiger sorgt zunächst dafür, dass Sie keine unbedachten Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Er beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt auf dieser Grundlage eine individuelle Verteidigungsstrategie. Viele Strafverfahren lassen sich bereits in diesem Stadium durch gezielte anwaltliche Interventionen einstellen oder erheblich entschärfen, bevor es zu einer Anklage oder Hauptverhandlung kommt.
Gerade im Ermittlungsverfahren werden oft Weichen gestellt, die später kaum noch korrigierbar sind. Ein Strafverteidiger kennt die typischen Fehlerquellen, Möglichkeiten und kommuniziert mit den Ermittlungsbehörden. Das erhöht die Chancen, Strafen, Einträge im Führungszeugnis oder berufsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Danach ist vor allem eines wichtig: Ruhe bewahren und keine vorschnellen Angaben machen. Auch nach Abschluss der Maßnahme besteht kein Zwang zur Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft. Auch hier ist Schweigen Gold.
Sinnvoll ist es in jedem Fall, zeitnah einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Dieser prüft die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung, beantragt Akteneinsicht und klärt, ob sich aus der Maßnahme weitere Verteidigungsansätze ergeben – etwa Beweisverwertungsverbote oder Möglichkeiten einer frühzeitigen Verfahrenseinstellung.
Wichtig: Unterzeichnen Sie nach der Durchsuchung keine Erklärungen ohne anwaltliche Prüfung und geben Sie beschlagnahmte Gegenstände nicht „freiwillig“ heraus, ohne die rechtliche Tragweite zu kennen.
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Häufig lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, da Strafbefehle nicht selten auf einer einseitigen Aktenlage beruhen. Ein Anwalt kann einschätzen, ob realistische Chancen auf eine Einstellung, Strafmilderung oder einen Freispruch bestehen.
Wichtig: Die Einspruchsfrist beträgt nur 14 Tage ab Zustellung. Wird diese versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Konsequenzen, etwa für das Führungszeugnis.
- Schriftstücke von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht (Vorladungen, Strafbefehl, Anklageschrift)
- Durchsuchungsbeschlüsse, Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeprotokolle
- Eigene Notizen zum Tatvorwurf (Zeit, Ort, Beteiligte)
- Relevante Chatverläufe, E-Mails oder sonstige Unterlagen mit Bezug zum Vorwurf
Wichtig: Eine offene und ehrliche Kommunikation mit dem Strafverteidiger ist Grundlage jeder erfolgreichen Verteidigung. Alles, was Sie Ihrem Anwalt mitteilen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit und dient ausschließlich Ihrer Verteidigung.
In der Regel gilt: Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, erscheinen nicht im einfachen Führungszeugnis, sofern keine weiteren Vorstrafen vorliegen. Auch eingestellte Verfahren – etwa mangels Tatverdachts oder gegen Auflagen – führen nicht zu einem Eintrag.
Anders kann es bei höheren Strafen, bestimmten Delikten oder bei mehreren Vorverurteilungen sein. Zudem ist zu beachten, dass es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen gibt (z. B. einfaches, erweitertes oder behördliches Führungszeugnis), die jeweils unterschiedliche Eintragungen enthalten können.
Ein Strafverteidiger kann frühzeitig prüfen, ob und wie sich ein Eintrag vermeiden lässt und welche Auswirkungen eine Entscheidung haben kann.
Bereits im frühen Stadium des Verfahrens werden oft entscheidende Weichen gestellt. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung hilft, Fehler zu vermeiden, die später kaum noch korrigierbar sind, und eröffnet häufig die Möglichkeit, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.
Das Ermittlungsverfahren kann auf unterschiedliche Weise enden:
- Einstellung des Verfahrens, etwa mangels Tatverdachts oder gegen Auflagen
- Strafbefehl
- Anklage und später eine Hauptverhandlung
Welcher Weg eingeschlagen wird, hängt maßgeblich von der Beweislage und dem bisherigen Verlauf des Verfahrens ab.












