Ich möchte meine Immobilie verkaufen, weiß aber nicht wo ich anfangen soll? Was soll ich als erstes tun?
Der erste Schritt in Richtung "Immobilienverkauf", egal ob dieser für dieses Jahr oder erst in drei Jahren geplant ist, beginnt üblicherweise mit einem kostenfreien und unverbindlichen Beratungs- sowie Marktwerteinschätzungstermin in unserer Begleitung. Während dieses Termins haben Sie die Gelegenheit, alle Fragen, die Sie beschäftigen, zu stellen. Zudem bieten wir Ihnen eine erste Einschätzung des voraussichtlichen Verkaufspreises für Ihre Immobilie. Diese Information ist für die meisten Menschen von grundlegender Bedeutung.
Unter www.eiss-immobilien.com haben Sie die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Alternativ können Sie uns auch telefonisch kontaktieren unter: 07032 9591 418
Unter www.eiss-immobilien.com haben Sie die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Alternativ können Sie uns auch telefonisch kontaktieren unter: 07032 9591 418
Wie lange dauert der ersten Termin? Wann kann ich mit einer Einwertung rechnen?
In der Regel dauert der erste Beratungstermin zwischen 1 und 2 Stunden, je nachdem wie viele Fragen Sie haben. Je nach Immobilie können wir Ihnen häufig schon vor Ort eine erste Einschätzung geben. Zurück im Büro berechnen wir Ihren Immobilienwert jedoch noch mal mit unterschiedlichen Programmen und Bewertungsverfahren. Je nach Komplexität der Bewertung können wir Ihnen nach 1 bis 3 Tagen in der Regel die konkrete Einschätzung mitteilen.
Warum sollte ich einen Makler beauftragen?
Eine Immobilie stellt in der Regel den wertvollsten Besitz dar, den Sie besitzen. Mit Fehlern in der Präsentation, der Preisfindung oder -verhandlung besteht für Laien das Risiko sehr viel Geld zu verschenken. Als Makler haben wir tagtäglich mit der Thematik zu tun, wir kennen den optimalen Ablauf eines Immobilienverkauf und kennen auch die meisten “Fallstricke”. Unser Ziel ist dabei für Sie den besten Preis herauszuholen. Darüber hinaus unterschätzen die meisten Menschen den Aufwand der Verkaufsvorbereitung, Interessentenbetreuung, Terminorganisation, Besichtigungen, Abwicklung etc.
Warum ist es besser, wenn ich als Eigentümer bei der ersten Besichtigung mit Interessenten nicht dabei bin?
Wir als Makler gehen professionell und neutral an eine Besichtigung heran. Ihnen als Eigentümer fällt es meist schwer, ohne eigene Emotionen die Besichtigung zu begleiten. Für den ersten Eindruck ist es jedoch wichtig, dass der Kaufinteressent, sich sein eigenes Leben in Ihrer Immobilie vorstellen kann. Dafür schaffen wir den Raum. Dass eine unabhängige dritte Person Ihre Immobilie zeigt ist insbesondere einer der großen Vorteile einen Makler zu beauftragen. Nur so geht es in der Besichtigung uneingeschränkt um die Immobilie und den anwesenden Interessenten. Außerdem kann der Interessent offen und ehrlich laut aussprechen, was er denkt und wie ihm die Immobilie gefällt – wertvolle Informationen für uns als Makler.
Ist der Verkauf für mich als Eigentümer kostenlos bzw. welche Provisionsmodelle gibt es?
Als Makler leben wir von der Provision im Falle eines erfolgreichen Verkaufs. Sie können als Eigentümer bei EISS Immobilien GmbH zwischen drei Provisionsmodellen wählen: die Außenprovision (nur bei Grundstücken, Gewerbe und MFH), die Innenprovision sowie die Provisionsteilung. Jedes Modell bietet ganz unterschiedliche Vorteile.
Wie werde ich während des Verkaufs am Laufenden gehalten?
Selbstverständlich werden Sie regelmäßig über den Status informiert: Nachfragesituation, Besichtigungen, Rückmeldungen, Absagegründe etc.. In der Regel halten wir bei einem Verkauf mit gesunder Nachfrage wöchentlich persönlichen Kontakt mit Ihnen. Auf Wunsch versorgen wir Sie außerdem mit einem digitalen Link, über den Sie sie die tagesaktuelle Vermarktungssituation verfolgen können. Einen Service der aufgrund unserer digitalen Prozesse und unserem zentralen Computerprogramm, in dem alle Vorgänge gebucht werden, ermöglicht wird.
Womit fange ich an? Mit Verkauf meiner alten Immobilie oder mit der Suche nach einer Neuen?
Wir empfehlen grundsätzlich gleichzeitig mit Verkauf und Suche anzufangen. Den Übergabetermin Ihrer Immobilie können Sie mit dem Käufer meistens frei verhandeln.
Wie lange ist die Übergabefrist von Notartermin bis Übergabedatum?
Die Übergabe ist eine individuelle Absprachesache zwischen Käufer und Verkäufer. Erfahrungsgemäß betragen die meisten Übergabefristen ca. 3-9 Monate nach Notartermin. Allerdings haben wir auch schon Häuser oder Wohnungen verkauft, die erst 1,5 Jahre nach Notartermin übergeben wurden. Gut zu wissen ist auch, dass es die Möglichkeit gibt die Übergabe so zu vereinbaren, dass das spätest mögliche Übergabedatum vereinbart wird und trotzdem vorher übergeben (und auch bezahlt) werden könnte, wenn Käufer und Verkäufer sich kurzfristig überlegen schon früher zu übergeben. Häufig ist dies der Fall, wenn der Eigentümer doch schon früher als erwartet seine neue Immobilie beziehen kann und der Käufer, evtl. weil er zur Miete wohnt, ebenfalls flexibel ist.
Wer bezahlt den Notar und wie hoch sind die Kosten?
In der Regel gehen alle davon aus, dass der Käufer den Notar bezahlt. Dies kann jedoch auch anders geregelt werden. Der Käufer entscheidet daher auch meistens, welcher Notar für die Beurkundung beauftragt wird, ganz nach dem Motto: “ Wer die Musik bezahlt, bestimmt sie auch.” Natürlich können Sie als Eigentümer trotzdem einen Wunsch oder eine Empfehlung aussprechen. Kosten für evtl. Löschungen im Grundbuch, die nur den Verkäufer betreffen (z.B. Grundschulden), werden dem Verkäufer berechnet.
In der Regel liegen die Kosten für die Beurkundung bei 2 % vom beurkundeten Kaufpreis. Notarkosten 1,5% und Grundbucheintrag 0,5%.
In der Regel liegen die Kosten für die Beurkundung bei 2 % vom beurkundeten Kaufpreis. Notarkosten 1,5% und Grundbucheintrag 0,5%.
Muss ich den Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen?
Ein Notar ist ein unabhängiger Diener der nicht parteiisch sein darf und der Käufer und Verkäufer gleichermaßen schützen muss. Von daher ist es normalerweise nicht notwendig den Vertrag nochmal von einem anderen Notar oder Rechtsanwalt prüfen zu lassen. In der Regel berät der Notar Käufer und Verkäufer vor Notartermin auch noch mal telefonisch oder in einem separaten Termin. Häufig ist es auch so, dass viele Fragen noch im Notartermin selber geklärt werden. Nichtsdestotrotz ist es natürlich legitim, wenn Ihnen eine weitere Prüfung von einer weiteren rechtsgelehrten Person ein besseres Bauchgefühl beim Verkauf gibt.