Von Steuerberatung über Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung bis hin zu Steuerstrafsachen.
Die Betreuung kleinerer und mittlerer Unternehmen im Steuerrecht durch Manfred Schmidt umfasst:
-Finanzbuchhaltung
-Lohnbuchhaltung
-Jahresabschluss
-Einnahme-Überschuss-Rechnung
-Steuererklärung
-Steueroptimierte Vertragsgestaltung
-Vertretung in Einspruchsverfahren und finanzgerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten
-Vertretung vor Straf- und Zivilgerichten
Die Steuerkanzlei Manfred Schmidt garantiert höchstes fachliches Niveau und immer aktuelles Know-how.
Die Bundesrechtsanwaltskammer bescheinigt dies mit ihrem Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“.
Fachwissen
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