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Über Rechtsanwalt Klaus Rücker:
Als erfahrener Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht biete ich Ihnen eine kompetente Vertretung in diesen Rechtsgebieten. Seit 1991 bin ich in meiner eigenen Kanzlei tätig und konnte mir im Laufe der Jahre umfangreiches Fachwissen und praktische Erfahrungen aneignen. Im Jahr 1999 wurde mir die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" verliehen, die hohe theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Strafrecht und Strafprozessrecht voraussetzt. Neben der rein juristischen Fachkompetenz verfüge ich auch über das richtige Gespür im sicheren und sachgerechten Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden. Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, einschließlich Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Darüber hinaus biete ich auch Compliance-Beratung und Betreuung von Unternehmen an. Ich kläre Sie gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten auf. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Erstberatung. Lesen Sie mehr