Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Familien- und Erbrecht. Mit umfassendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Partnerschaft, Familie und Kinder zur Seite. Ob es um Ehescheidung, Trennung, Unterhaltsfragen oder Sorgerechtsregelungen geht, wir beraten und vertreten Sie kompetent und engagiert. Im Bereich des Erbrechts unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, klären Pflichtteilsansprüche und helfen bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Unsere besondere Stärke liegt in der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Verhandlungen. Sollte jedoch ein Gerichtsverfahren unvermeidlich sein, können Sie sich auf unsere Durchsetzungskraft verlassen. Unser Anwalt, Tobias Lahaye, ist Fachanwalt für Familien- und Erbrecht und seit 2003 in der Anwaltschaft tätig. Seit der Gründung unserer eigenen Kanzlei im Jahr 2006 liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in diesen beiden Fachbereichen. Wir bieten Ihnen eine umfassende anwaltliche Betreuung, von der Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung. Unsere Mandanten profitieren besonders von unseren wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Kenntnissen, die in der Ermittlung von Vermögenswerten, Unternehmenswerten, Gewinn und Einkommen von großem Vorteil sind. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Angebot an. Lesen Sie mehr