Wie viel Erfahrung haben Sie als Rechtsanwältin?
Ich bin seit 2007 als freiberufliche Rechtsanwältin im Fachgebiet des Arbeitsrechts tätig. Seit 2014 führe ich den Titel als Fachanwältin für Arbeitsrecht. Um den Fachanwaltstitel führen zu dürfen, habe ich einen umfangreichen Zusatzlehrgang besucht und mit schriftlichen Prüfungen erfolgreich abgeschlossen. Voraussetzung für den Titel ist aber auch, dass nachgewiesen wird, dass eine hohe Anzahl von praktischen Fällen (außergerichtlich und gerichtlich) bearbeitet wurde.
Letztlich ist man als Fachanwalt aber auch verpflichtet jährliche fachspezifische Fortbildungen zu besuchen, da man ansonsten den Titel wieder verliert. So kann gewährleistet werden, dass Ratsuchende in einem Fachanwalt stets einen kompetenten Spezialisten vorfinden.
Zu meinen Mandanten gehören sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Ich bin nicht festgelegt auf eine Seite, denn so kann ich mich immer gut in die andere Seite versetzen und meine Mandanten optimal beraten und vertreten.
Letztlich ist man als Fachanwalt aber auch verpflichtet jährliche fachspezifische Fortbildungen zu besuchen, da man ansonsten den Titel wieder verliert. So kann gewährleistet werden, dass Ratsuchende in einem Fachanwalt stets einen kompetenten Spezialisten vorfinden.
Zu meinen Mandanten gehören sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Ich bin nicht festgelegt auf eine Seite, denn so kann ich mich immer gut in die andere Seite versetzen und meine Mandanten optimal beraten und vertreten.
Kann ich mit allen rechtlichen Fragen zu Ihnen kommen?
Ich bin als Fachanwältin für Arbeitsrecht spezialisiert auf dieses Rechtsgebiet.
Fragen aus anderen Rechtsgebieten kann ich Ihnen zwar beantworten, aber ich bin hinsichtlich der rechtlichen Feinheiten und aktueller Rechtsprechung, die man für einen fundierten Rechtsrat immer im Blick haben sollte, eventuell nicht die richtige Ansprechpartnerin und empfehle Ihnen bereits an dieser Stelle einen entsprechenden Fachanwalt (m/w/d) aufzusuchen.
Fragen aus anderen Rechtsgebieten kann ich Ihnen zwar beantworten, aber ich bin hinsichtlich der rechtlichen Feinheiten und aktueller Rechtsprechung, die man für einen fundierten Rechtsrat immer im Blick haben sollte, eventuell nicht die richtige Ansprechpartnerin und empfehle Ihnen bereits an dieser Stelle einen entsprechenden Fachanwalt (m/w/d) aufzusuchen.
Wie sieht es mit den Kosten aus?
Die Erstberatungsgebühr ist im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für Verbraucher mit € 190,00 (zzgl. MwSt.) als Höchstbetrag festgesetzt. Bei mir müssen Sie mit Kosten zwischen € 120,00 netto und € 180,00 netto rechnen, je nach Dauer des Gesprächs.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Erstberatung und Beratung. Eine Erstberatung umfasst z.B. keine schriftlichen Zusammenfassung des Beratungsgesprächs, sondern es handelt sich um eine rein mündliche Beratung am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch.
Wenn Sie mich nach erfolgter Erstberatung beauftragen möchten, Sie nach außen zu vertreten (außergerichtlich, gerichtlich), rechne ich nach RVG ab. Es kommt also auf den Streitwert/Gegenstandswert der Angelegenheit an. In Einzelfällen schließe ich eine Honorarvereinbarung ab.
Sind Sie rechtsschutzversichert, haben Sie ggf. einen Selbstbehalt zu tragen. Sie können bereits vor dem Gespräch mit mir Ihre Rechtsschutz um Deckung bitten. Ich kann Sie hierbei aber auch unterstützen.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Erstberatung und Beratung. Eine Erstberatung umfasst z.B. keine schriftlichen Zusammenfassung des Beratungsgesprächs, sondern es handelt sich um eine rein mündliche Beratung am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch.
Wenn Sie mich nach erfolgter Erstberatung beauftragen möchten, Sie nach außen zu vertreten (außergerichtlich, gerichtlich), rechne ich nach RVG ab. Es kommt also auf den Streitwert/Gegenstandswert der Angelegenheit an. In Einzelfällen schließe ich eine Honorarvereinbarung ab.
Sind Sie rechtsschutzversichert, haben Sie ggf. einen Selbstbehalt zu tragen. Sie können bereits vor dem Gespräch mit mir Ihre Rechtsschutz um Deckung bitten. Ich kann Sie hierbei aber auch unterstützen.