Unser überwiegender Mandantenkreis besteht aus Bauträgern, Generalunternehmern, mittelständischen Handwerksbetrieben, aber auch Innungen und öffentlichen Auftraggebern wie Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie Architekten und Haftpflichtversicherern. Wir bearbeiten in der Hauptsache alle Fragen des Werkvertragrechts, beginnend mit der Auftragsvergabe, der Vertragsgestaltung und der Abwicklung von Aufträgen aller Art auf dem Bausektor. Unser erklärtes Ziel ist es, unsere Mandanten so früh wie möglich beratend zu begleiten und Konflikte durch überzeugende Argumentationen zu vermeiden. Streitsituationen versuchen wir konstruktiv zu lösen und dabei neben dem materiellen Erfolg auch wertvolle Geschäftsbeziehungen zu erhalten. Dabei haben wir stets die Wirtschaftlichkeit unserer Tätigkeit im Blick. Wir vermeiden gerichtliche Auseinandersetzungen und suchen stattdessen nach individuellen Lösungen, je nach Erfordernis unter Beiziehung kompetenter Sachverständiger. Durch die zusätzliche Qualifikation des Handwerksmeisters sprechen wir die Sprache des Handwerks. Hierdurch können wir regelmäßig praxisgerechte und wirtschaftliche Lösungen erreichen. Das Verhältnis zu unseren Mandanten ist geprägt von langjähriger, vertrauensvoller Zusammenarbeit einerseits sowie kompetenter und solider Vertretung andererseits. Neben dem gewünschten Mandatserfolg möchten wir mit Ihnen gemeinsam Geschäftsbeziehungen und Netzwerke für die Zukunft erhalten und ausbauen. Lesen Sie mehr
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