Wird nichts anderes vereinbart, richtet sich die Vergütung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit.
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Anwälte mit ihren Mandanten individuelle Vergütungsvereinbarungen treffen, beispielsweise in Form von Stunden- oder Pauschalhonoraren gestalten.
Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann die Kosten der anwaltlichen Vertretung ganz oder teilweise von der Versicherung übernehmen lassen.
In bestimmten Fällen kann eine Prozessfinanzierung infrage kommen. Dabei übernimmt ein externer Finanzierer die Kosten des Rechtsstreits und erhält im Erfolgsfall eine Beteiligung am erstrittenen Betrag.
Bitte sprechen Sie mich. Wir finden gemeinsam die richtige Lösung.
Ich berate Sie zu Ihren Möglichkeiten, gebe eine Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und den voraussichtlichen Kosten.
Ich begleite Sie beratend auf jedem Schritt.
Ich begleite Sie beratend auf jedem Schritt. Wenn nötig, stellen wir entsprechende Anträge, um die Gerichte zur zügigen Bearbeitung aufzufordern.
Die Fristüberwachung gehört zu den wichtigsten Pflichten von Anwälten. Unsere Kanzlei trägt alle Fristen ein und überwacht deren Einhaltung. Wir machen Sie auf das nahende Fristende aufmerksam und teilen Ihnen mit, wenn wir Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigen.
Die Mindestversicherungssumme beträgt 250 000 Euro für jeden Versicherungsfall.
Unsere Haftpflichtversicherung übernimmt deutlich höhere Beträge.
Wir halten Sie stets auf dem Laufenden. Jegliche ein- und ausgehenden Schriftstücke erhalten Sie zur Kenntnis.
Hinsichtlich der Verfahrensakte wird diese von Gericht oder Behörden geführt. Ihr Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und Ihnen die relevanten Inhalte mitteilen.
Falls Sie Kopien oder eine Einsicht wünschen, sprechen Sie mich direkt darauf an. Es können unter Umständen Kosten für Kopien und Arbeitsaufwand anfallen.
Die Kanzlei ist auf die Bearbeitung weniger Rechtsgebiete spezialisiert. Dadurch betreuen wir in diesen Bereichen ständig eine größere Zahl ähnlicher Fälle, was stetig zu unserer Erfahrung beiträgt. Bei Bedarf arbeiten wir im Team zusammen. Durch beständige Weiterbildung erweitern wir unser Wissen in unseren Spezialgebieten.
Bei einer Mandatsbeziehung ist Vertrauen, Transparenz und fachliche Kompetenz unverzichtbar.
Ihr Anwalt darf ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keine Informationen über Ihren Fall an Dritte weitergeben – weder an Behörden, Gerichte noch an andere Personen.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Beendigung des Mandats.
Verstöße gegen das Anwaltsgeheimnis sind strafbar und können berufsrechtliche Konsequenzen für den Anwalt haben.
In bestimmten Fällen, z. B. wenn eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht (z. B. bei Geldwäscheverdacht), kann das Anwaltsgeheimnis eingeschränkt sein. Außerdem kann der Mandant seinen Anwalt ausdrücklich von der Verschwiegenheitspflicht entbinden.














