Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter erscheinen?
Nein. Als Beschuldigter besteht keine Pflicht, bei einer Vorladung der Polizei zu erscheinen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist dringend zu empfehlen.
Ab wann sollte ich eine Strafverteidigerin einschalten?
So früh wie möglich. Bereits im Ermittlungsverfahren lassen sich Weichen stellen, Aussagen vermeiden und Fehler verhindern.
Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen?
Ja. Ich übernehme sowohl Wahl- als auch Pflichtverteidigungen. Die Voraussetzungen hängen vom Verfahren und vom Tatvorwurf ab.
Was kostet eine Strafverteidigung?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Verfahrens. Nach einer ersten Einschätzung erhalten Mandanten eine transparente Kostenübersicht.












