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Über Stephan Lehmair Rechtsanwalt:
Rechtsanwalt Stephan Lehmair ist seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seit 2013 den Titel als Fachanwalt für Strafrecht. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit der Schwerpunktsetzung im Bereich des Strafrechts (Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug). Im Anschluss an das erste Staatsexamen war Herr Lehmair als Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk München und als freier Mitarbeiter in einer renommierten Strafrechtskanzlei in München tätig. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat und nach Zulassung zur Anwaltschaft nahm Herr Lehmair seine anwaltliche Tätigkeit als Sozius in einer auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei in München auf. Im Mai 2017 gründete und eröffnete er dann die Rechtsanwaltskanzlei Stephan Lehmair in Obernburg. Seit Juli 2020 besteht mit Herrn Rechtsanwalt Karl-Joachim Oberle (Fachanwalt für Erbrecht) eine Bürogemeinschaft. Lesen Sie mehr